Die kurz vor ihrer Fertigstellung stehende Gaspipeline NordStream 2 untersteht der EU-Gasmarkt-Regulierung. Das machte das Oberlandesgericht Düsseldorf klar und wies gestern eine Beschwerde der Projektgesellschaft gegen die Bundesnetzagentur zurück. Diese will die Pipeline im Bereich des deutschen Hoheitsgebiets regulieren.
Die Regeln des EU-Gasmarktes sehen unter anderem vor, dass Produktion, Transport und Vertrieb getrennt sein müssen. Dritten Parteien muss ebenfalls Zugang zur Pipeline gewährt werden. Außerdem werden die anfallenden Netzentgelte von der BNetzA reguliert.
Der Pipeline-Betreibergesellschaft NordStream 2 AG steht eine Revision vor dem Bundesgerichtshof offen. In einer ersten Mitteilung heißt es, man werde „zu gegebener Zeit über die nächsten Schritte informieren“. Durch die Zuordnung zur EU-Gasmarkt-Regulierung werde die NordStream 2 AG „in unzulässiger Weise diskriminiert, da allen anderen Importpipelines, die vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften investiert haben“, Ausnahmen gewährt würden. „Die Ablehnung des Antrags der NordStream 2 AG auf eine Ausnahmeregelung macht die diskriminierende Wirkung der geänderten EU-Gasrichtlinie deutlich“.
Parallel hat die NordStream 2 AG ein Schiedsgerichtsverfahren gegen die EU eingeleitet. Hier steht das Urteil noch aus. An die deutsche Rechtssprechung sind die Richter des internationalen Schiedsgerichts nicht gebunden.