Wie man Preisanpassungen kommuniziert

vom 01.10.2021

Alle Jahre wieder kehrt das Thema zurück auf die Agenda: Die Festsetzung der Energiepreise für das folgende Jahr. Und angesichts der Entwicklung an den Energiebörsen, der Rohstoff- und CO2-Zertifikatspreise heißt es in diesem Jahr oftmals: Die Strom- und Gaspreise werden steigen!

Nachdem diese Entscheidung jedoch gefallen ist, gilt es sie den eigenen Kund:innen mitzuteilen. Das ist jedes Jahr aufs Neue eine diffizile Angelegenheit. Denn diese Preisanpassungsbriefe changieren zwischen den beiden gleich wichtigen Polen Verständlichkeit und Rechtskonformität. Gewinnt eines davon zu sehr das Übergewicht, ist das zweite meist deutlich unterrepräsentiert.

Für das Netzwerk haben wir jedoch einen Lösungsansatz: Unser Musterbrief zur Preisanpassung bei Stromprodukten. Dieser liefert Ihnen Anregungen, wie Sie offen und verständlich mit Kund:innen korrespondieren – und diese trotzdem nicht die Hilfe eines befreundeten Anwalts benötigen, um den Inhalt des Briefes zu verstehen.

„Es ist immer wieder eine große Herausforderung, vor denen die Stadtwerke im vierten Quartal stehen“, ist sich Torsten Brose, Leiter Vertriebslösungen bei der ASEW, bewusst. „Gerade der Wunsch, Kund:innen auch bei höheren Preisanpassungen nicht zur Kündigung zu animieren, kollidiert dabei oftmals mit den rechtlichen Anforderungen, die sich unter anderem auch aus vielen über die Jahre hinweg gefällten Gerichtsurteilen ergeben. Mit unserem Musterbrief haben wir eine Version erstellt, die beide Seiten austariert.“

Neben dem Kundenbrief umfasst unser Angebot auch einen Informationsflyer zur Strompreiszusammensetzung, der jährlich bis zum 25. Oktober auf den aktuellen Stand der jeweiligen Umlagenhöhen gebracht wird. Ein Musterbrief zu Preisanpassungen bei Gasprodukten befindet sich noch in der Prüfung, wird aber dem Netzwerk ebenfalls zeitnah bereitstehen.

Hier geht es zur Bestellung des Informationspakets Preisanpassungen.

Die Energieeffizienz in Deutschland hat sich deutlich verbessert.