Novellierte Ladesäulenverordnung veröffentlicht

vom 11.11.2021

Der Bund hat die novellierte Ladesäulenverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit kann diese gemäß Artikel 3 – „Diese Verordnung tritt […] am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden
Quartals in Kraft.“ – am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Ab 2023 müssen neue Ladesäulen damit kontaktlose Kartenzahlung ermöglichen.

Laut dem geschäftsführenden Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier werde das Laden von Elektrofahrzeugen einfacher. „In Zukunft können Verbraucherinnen und Verbraucher beim Laden ihres E-Autos an öffentlich zugänglichen Ladesäulen mit den gängigen Kredit- und Debitkarten bezahlen“. Das sei ein weiterer wichtiger Schritt, damit der Durchbruch der Elektromobilität gelinge.

Die neuen Anforderungen erweitern die Bezahlmöglichkeiten beim Laden. Neben dem Zahlen mit Kredit- und Debitkarte bleiben auch alternative, webbasierte Zahlungsarten etwa über eine App oder mittels QR-Code möglich.

Öffentliche Ladepunkte sollen darüber hinaus weitere aktuelle Informationen liefern. Über eine Schnittstelle sollen Standortinformationen und Daten zum Belegungsstatus und der Betriebsbereitschaft übermittelt werden können.

Ein Manko bleibt indes: Bestehende Ladesäulen müssen die Betreiber nicht nachrüsten.

E-Auto-Akkus sind belastbarer als weithin angenommen.