BNetzA setzt Zertifizierung von NordStream 2 aus

vom 16.11.2021

Die Erdgaspipeline NordStream 2 kann vorerst den Betrieb nicht aufnehmen. Die für die Freigabe wichtige Bundesnetzagentur setzte das Verfahren zur Zertifizierung vorläufig aus. Wie aus einer BNetzA-Mitteilung hervorgeht, stößt sich die Behörde vor allem an der ihrer Meinung nach nicht unabhängig genug organisierten Betreiberfirma mit Sitz in der Schweiz. Die BNetzA erwartet, dass die Betreiberfirma zunächst nach deutschem Recht organisiert wird. Ohne die Zertifizierung durch die BNetzA darf die Pipeline nicht in Betrieb gehen.

Laut Vorgaben der Europäischen Union müssen der Pipeline-Betrieb und der Erdgas-Vertrieb ausreichend getrennt sein. Nach BNetzA-Angaben hat sich die schweizerische Nord Stream 2 AG dazu entschlossen, eine Tochtergesellschaft nach deutschem Recht nur für den deutschen Teil der Pipeline zu gründen. Das Zertifizierungsverfahren bleibe nun so lange ausgesetzt, bis die Übertragung der wesentlichen Vermögenswerte und personellen Mittel auf die Tochtergesellschaft abgeschlossen sei.

Sollte die Bundesnetzagentur die Pipeline schließlich zertifizieren, stünde anschließend eine Prüfung durch die EU-Kommission an. Dieses Verfahren könnte bis zu vier Monate dauern. Im Anschluss wiederum würde dann erst die endgültige Zertifizierung durch die BNetzA erfolgen. Der ständige Vertreter Russlands bei der EU, Wladimir Tschischow, hatte eine Zertifizierung bis zum 08. Januar 2022 verlangt.

Haben die NordStream-Pipelines eine Zukunft?