Wie wirksam sind Energieeinsparprogramme?

vom 30.11.2021

Der Bundesrechnungshof hat Ende November seine „Bemerkungen 2021 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ vorgelegt. Dabei kommt erneut insbesondere die Fördermittelausgabe des Bundeswirtschaftsministeriums nicht gut weg. Laut Bundesrechnungshof könne das BMWi „die Wirkung seiner Energieeinspar-Programme nicht vergleichen und so ihre Fördereffizienz nicht bewerten“. Das liege daran, dass die Fördereffizienz der einzelnen Programme durch unterschiedliche Berechnungsmethoden ermittelt werde. Für die Entscheidung, „welche Programme verlängert, aufgestockt oder beendet werden müssen“, benötige das BMWi jedoch eine vergleichbare Einschätzung der Fördereffizienz.

Dies sei wichtig, denn wolle der Bund seine Energieeffizienzziele erreichen, „muss er seine Haushaltsmittel zielgerichtet dort einsetzen, wo sie tatsächlich zur Senkung des Energieverbrauchs und der Treibhausgas-Emissionen beitragen“. Das BMWi gab von 2015 bis 2019 über 9,5 Milliarden Euro für Energieeinspar-Programme aus, die den Energieverbrauch und damit auch die Treibhausgas-Emissionen verringern helfen sollten.

Weiterhin kritisiert der Bundesrechnungshof die Ressorts Verteidigung, Verkehr und Umwelt.

So verfehle das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die Ziele zum Ausbau der Elektromobilität deutlich. Der Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes zufolge sollen mindestens ein Fünftel, künftig sogar 38,5 Prozent der neubeschafften Dienstwagen emissionsarm sein. Bei der Bundeswehr seien aber nur gut 1 Prozent der zivilen Dienstwagen emissionsarm. „Dadurch ist auch der CO2‑Ausstoß der Flotte viel zu hoch und überschreitet den von der Bundesregierung festgelegten Höchstwert deutlich.“ Doch auch künftig wolle das BMVg jährlich nur 700 emissionsarme Fahrzeuge beschaffen. „Gemessen am Ziel müssten es aber mindestens 2.400 sein.“ Da die Bundeswehr mehr als die Hälfte aller Dienstwagen des Bundes betreibe, sei das BMVg „maßgeblich dafür verantwortlich, dass die Bundesregierung ihre selbstgesteckten Nachhaltigkeitsziele nicht erfüllt.“

Beim Bundesverkehrsministerium, so der Bundesrechnungshof, seien Mittel zweckentfremdet worden. Ziel müsse es sein, mehr Gütertransport auf die Schiene zu verlagern. Dafür gebe es unter anderem das Förderprogramm „Gleisanschlüsse“. In den Jahren 2007 bis 2020 seien allerdings mit fast der Hälfte von dessen Fördermitteln – 124 Millionen Euro – „zweckfremd Bundesfernstraßen und Flughäfen“ finanziert worden. Haushaltsrechtlich sei das zwar zulässig gewesen, „aber kontraproduktiv mit Blick auf die verkehrs- und klimaschutzpolitischen Ziele des Bundes“.

Im Bundesumweltministerium (BMU) steht jedoch auch nicht alles zum Besten. Seit mehr als 40 Jahren fördere das Ministerium umwelttechnische Anlagen und Verfahren, um Umweltbelastungen zu vermeiden oder zu vermindern – „zuletzt mit durchschnittlich 20 Millionen Euro pro Jahr“. Allerdings habe das BMU für das Programm keine messbaren Ziele festgelegt. Die Wirksamkeit des Umweltinnovationsprogramms könne es deshalb auch nicht überprüfen. Das BMU müsse deshalb die seit fast 25 Jahren unveränderte Förderrichtlinie unverzüglich überarbeiten.

Die Energieeffizienz in Deutschland hat sich deutlich verbessert.