BMWi: Was kommt in Sachen Klimaschutz?

vom 14.01.2022

Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium hat eine Eröffnungsbilanz Klimaschutz vorgelegt. Diese Status Quo-Erhebung ist wichtig, um von dort an die zukünftigen Klimaschutzmaßnahmen festzulegen. Die Eröffnungsbilanz zeige laut BMWi, wie sehr der Klimaschutz in Deutschland hinter den Erwartungen liegt. Laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck starte die Koalition mit einem drastischen Rückstand. „Die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen sind in allen Sektoren unzureichend. Es ist absehbar, dass die Klimaziele der Jahre 2022 und 2023 verfehlt werden. Aber wir unternehmen alle Anstrengungen, um den Rückstand wettzumachen. Hierzu müssen wir die Geschwindigkeit unserer Emissionsminderung verdreifachen und deutlich mehr in weniger Zeit tun.“

Nach den Worten des Ministers komme ein erstes Klimaschutz-Paket bis Ende April, ein zweites im Sommer. Ziel des Klimaschutz-Sofortprogramms ist es, alle Sektoren auf den Zielpfad zu bringen und die erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, damit Deutschland seine Klimaziele erreichen kann. Alle dafür notwendigen Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen sollen bis Ende 2022 abgeschlossen werden.

Zu den Sofortmaßnahmen, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zeitnah vorlegen wird, gehören unter anderem:

 

  • EEG-Novelle: Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung bis 2030 auf 80 Prozent. Dabei wird ein Bruttostromverbrauch in der Mitte des Korridors aus dem Koalitionsvertrag (680 – 750 Terawattstunden) unterstellt, also 715 Terawattstunden. Es wird zudem der Grundsatz verankert, dass der EE-Ausbau im überragenden öffentlichen Interesse ist und der öffentlichen Sicherheit dient.
  • Solarenergie: Diese soll mit einem Solarbeschleunigungspaket entfesselt werden. Das Paket beinhaltet ein breites Bündel an Einzelmaßnahmen, um die Solarenergie deutlich voranzubringen. Hierzu zählen unter anderem eine Verbesserung beim Mieterstrom, die Anhebung der Ausschreibungsschwellen und eine Öffnung der Flächenkulisse für Freiflächenanlagen unter Beachtung von Naturschutzkriterien.
  • Windenergie: Kurzfristige Erschließung der Flächenpotenziale für Wind an Land und Beschleunigung des Ausbaus durch ein Wind-an-Land-Gesetz.
  • Senkung des Strompreises: Vor allem im Vergleich zu fossilen Energieträgern soll Strom günstiger werden. Deshalb wird ab 2023 die EEG-Umlage über den Bundeshaushalt finanziert. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage sollen die an die Besondere Ausgleichsregelung gekoppelten Umlagen (KWKG-, Offshore-Netzumlage) in ein eigenes Gesetz überführt werden, um der Industrie bei den übrigen Umlagen eine verlässliche und planbare Rechtsgrundlage zu schaffen.
  • Klimaschutzverträge mit der Industrie: Bereitstellung von Klimaschutzdifferenzverträgen (Carbon Contracts for Difference) als zentrales Instrument zur Unterstützung der Transformation in der Industrie. Für den Einstieg in klimaneutrale Produktionsverfahren benötigt die Industrie einen verlässlichen Förder- und Investitionsrahmen. Durch dieses Instrument wird sich die Wirtschaftlichkeit klimaneutraler Produktionsverfahren früher einstellen und die Kosten werden für die Unternehmen planbarer.
  • Wärmestrategie: Erzeugung benötigter Wärme bis 2030 zu 50 Prozent klimaneutral. Energieeffizienz ist die zweite Säule der Energiewende, daher soll für das optimale Zusammenspiel beider Instrumente eine neue Gebäudestrategie Klimaneutralität erarbeitet werden.

Weitere Details finden sich auf der BMWi-Webseite.

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