Die Rheinenergie hat einen wichtigen Sieg vor Gericht errungen: Das Landgericht Köln erklärte die Aufteilung von Grund- und Ersatzversorgungstarifen für rechtlich zulässig. Es wies zugleich einen Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung als „unbegründet“ zurück.
Grund des Vorgehens der Verbraucherzentrale war, dass die Rheinenergie wie viele andere kommunale Versorger für die große Zahl von Kundinnen und Kunden, die ab Oktober 2021 aufgrund von Lieferstopps und Insolvenzen in die Grund- und Ersatzversorgung gefallen seien, höhere Preise in einem zweiten, parallelen Grundversorgungstarif aufgerufen hatte. Dies sei nach Überzeugung des Gerichts aufgrund der geltenden Rechtslage möglich und statthaft.
Das Urteil wird in der Energiewelt sicherlich mit großer Erleichterung aufgenommen werden. Laut dem Vergleichsportal Check24 haben sich 461 Strom- und 418 Gas-Grundversorger für gesonderte Tarife für neue Kundinnen und Kunden entschieden.
Rechtskräftig ist das Urteil indes noch nicht. Die Verbraucherzentrale NRW will Beschwerde beim Oberlandesgericht Köln einlegen.