Osterpaket: EEG-Reform soll auch Mieterstrom Schub geben

vom 04.03.2022

Die Grünen waren bereits vor Regierungseintritt fest entschlossen, der Energiewende neuen Schub zu geben. Mit der Übernahme und dem teilweisen Neuzuschnitt des Wirtschafts- und Klimaschutzministeriums haben diese Ambitionen greifbare Formen erhalten. Der erste Schritt, der durch die Ukraine-Invasion Russlands neue Dringlichkeit erhalten hat, ist das sogenannte Osterpaket. Es umfasst einen Dreiklang aus EEG-Reform, Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes und einem neuen EEG-Entlastungsgesetz. Letzteres behandelt im Kern die frühere Abschaffung der EEG-Umlage.

Kerninhalte der geplanten EEG-Reform sind eine deutliche Anhebung der Ausbauziele für erneuerbare Energien. Diese sollen bis 2030 einen Anteil von 80 Prozent des deutschen Strombedarfs decken. Dabei soll der Ausbaupfad für Photovoltaik bis 2028 auf 20 Gigawatt pro Jahr gesteigert werden und dieses Niveau bis mindestens 2035 halten. Photovoltaik soll zudem gemeinsam mit Windkraft Vorrang vor den anderen Energieformen eingeräumt bekommen. Außerdem soll die Bagatellgrenze für Ausschreibungen von PV-Anlagen auf ein Megawatt steigen (bisher: 750 Kilowatt bei Freiflächen- und 300 Kilowatt bei Dachanlagen). Die Ausschreibungsmenge soll zudem bei Freiflächenanlagen schrittweise auf jährlich 9.000 Megawatt, bei Aufdachanlagen auf 1.000 Megawatt steigen.

Die Pläne haben auch deutliche Auswirkungen auf den bislang eher vor sich hindümpelnden Mieterstrommarkt. Denn bislang gilt: Nur wenn Betreiber und Nutzer einer regenerativen Erzeugungsanlage identisch sind, reduziert sich die EEG-Umlage oder kann ganz entfallen. Wenn nun die EEG-Umlage zum 1. Juli wegfällt, könnte auch diese Regelung obsolet sein. Wesentliche Teile des EEG sind nur auf dieser Basis überhaupt nötig, so dass sich bei Bewegung hier das gesamte Gesetz deutlich verschlanken würde. Schon der Wegfall der EEG-Umlage macht es deutlich interessanter, PV-Mieterstrom zu planen. Hinzu kommen als Faktor die deutlich gestiegenen Energiepreise.

Die ASEW unterstützt die Stadtwerkewelt beim Thema Mieterstrom mit einer ganzen Reihe an Leistungen. Dazu gehören unter anderem Musterverträge sowie verschiedene, aktuell angesetze Web-Seminare.