Freiheit ist ein hohes Gut! Das erkennen die Menschen in gefestigten Demokratien meist weniger gut als solche, die in Autokratien oder Diktaturen leben (müssen). Doch auch in Demokratien wird der Begriff Freiheit oftmals inflationär benutzt, bis sein Wesenskern nicht mehr vorhanden ist. Das passiert unter anderem immer wieder in Zeiten des Krieges. Als die USA etwa 1917 in den Ersten Weltkrieg eintraten, schwappte sofort eine Welle patriotischer Empörung über alles, was deutsch war oder zumindest so schien. Kurzerhand kam es auch zur Umbenennung von diversen Bezeichnungen im amerikanischen Englisch. Enthielten diese das Wort „German“, wurde dieses kurzerhand durch „Freedom“ ersetzt. Das traf seinerzeit etwa den German Shepherd (Schäferhund), aber auch die German Measels (Röteln), die kurzerhand zu Freedom Measels umdeklariert wurden. Die Halbwertzeit dieser Neubenennungen hielt nicht einmal bis zum Zweiten Weltkrieg.
Den Weg der US-Patrioten von 1917 beschreitet momentan auch die in die Bundesregierung eingebundene FDP. Bisher nicht unbedingt bekannt dafür, sonderlich große Fans der Energiewende zu sein, hat die Partei angeführt vom Bundesfinanzminister Christian Lindner mit Beginn der russischen Offensive gegen die Ukraine die regenerativen Energien zu „Freiheitsenergien“ geadelt. Diese neue Sicht auf den Ausbau erneuerbarer Energien findet sich auch in einem Eckpunktepapier der Bundesregierung zur künftigen Energiepolitik wieder.
Danach soll Deutschland bis 2035 ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt werden. Damit richte man sich konsequent auf das im Weltklimavertrag vereinbarte 1,5-Grad-Ziel aus. Bis 2030 soll der Anteil von Wind- oder Solarstrom auf dem Weg einen Anteil von 80 Prozent erreichen. Dazu soll die Leistung von Windenergieanlagen an Land auf bis zu 110 Gigawatt verdoppelt werden. Offshore soll bis dahin eine Leistung von 30 Gigawatt bereitstehen. Photovoltaik-Anlagen sollen 200 Gigawatt Leistung liefern – mehr als dreimal so viel wie heute. Damit dem keine administrativen Hürden entgegenstehen, soll künftig fixiert werden, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im „überragenden öffentlichen Interesse ist und der öffentlichen Sicherheit dient“. Weiterhin angedacht ist eine Erhöhung der Einspeisevergütung für Hausdächer. Zudem soll diese für Neuanlagen auch bei starkem Ausbau nicht mehr stark fallen.
Bereits im Gesetzgebungsprozess finden sich zwei wichtige Gesetze. Erster Angelpunkt ist hier die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Zudem sollen auch die von starken Strom- und Gaspreiserhöhungen gebeutelten Haushaltskundinnen und -kunden entlastet werden. Für sie soll ein weiterer Ansatz Erleichterung bringen. Die Regierung plant, die Versorgerinnen und Versorger zu verpflichten, den Wegfall der EEG-Umlage auf den Strompreis an die Kundinnen und Kunden tatsächlich auch weitzerzugeben.