Seit längerem schon wartet die Energiebranche auf eine Festlegung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dieses, federführend für Überwachung und Steuerung der Energieauditpflicht, sollte eigentlich schon länger die Grundlagen für die im EDL-G festgelegte Fortbildungspflicht für Energieauditoren veröffentlichen. Vom BAFA gab es dazu nun in der Tat Neuigkeiten: Der Nachweis „über erforderliche Fachkenntnisse gemäß § 13 Abs. 1 EDL-G“ muss bis auf weiteres nicht bis zum Stichtag Ende November 2022 erbracht werden.
Der Grund dafür: Gemäß BAFA sei, um die Klimaschutzziele zu erreichen, „ein Energieeffizienzgesetz (EnEfG) geplant“. Im Rahmen dieses Gesetzesvorhabens sollen auch die Grundlagen für die Fachkenntnisse der Energieauditoren überarbeitet werden. Dieser Gesetzesansatz ist auch Teil des derzeit in den Ressorts diskutierten Klimaschutz-Sofortprogramms der Bundesregierung, das im Juli verabschiedet werden soll. Der Entwurf führt auf knapp 100 Seiten auf, durch welche Maßnahmen die Klimaziele in den verschiedenen Wirtschaftssektoren umgesetzt werden sollen.
Das Bundeswirtschaftsministerium sieht das Energieeffizienzgesetz als „sektorübergreifende[n] rechtliche[n] Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz“. Konkret soll das EnEfG die Energieeffizienzziele für 2030, 2040 und 2045 festlegen, die den gesetzlichen Klimazielen entsprechen, Bund und Länder verpflichten, Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis 2030 kumulierte zusätzliche Einsparungen in Höhe von 280 Terawattstunden erbringen, Bund, Länder und Kommunen verpflichten, die Energiebilanz von öffentlichen Stellen und Einrichtungen mit hohem Verbrauch nachzuhalten und um jährlich 1,7 Prozent zu verbessern, Konzerne mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden verpflichten, ein Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem einzuführen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von mehr als 2,78 Gigawattstunden zu Energieaudits verpflichten.