Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf verabschiedet, der Vermieterinnen und Vermieter künftig an den Kosten des CO2-Preises beteiligen soll. Möglich wurde das, nachdem sich Anfang April das Bundeswirtschafts-, das Bundesbau- und das Bundesjustizministerium auf Eckpunkte geeinigt hatten. Wie aus dem Bundeswirtschaftsministerium verlautete, erfülle die Ampelkoalition „damit einen wichtigen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag für mehr Klimaschutz im Wärmesektor und eine sozial gerechte Kostenverteilung“.
Künftig wird für Wohngebäude ein Stufenmodell gelten, dass die CO2-Kosten anhand der energetischen Qualität des Gebäudes aufteilt. Dabei wird es insgesamt zehn Stufen geben. Diese knüpfen die prozentuale Kostenbeteiligung an den jährlichen CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes pro Quadartmeter Wohnfläche. Bei Gebäuden mit einer besonders schlechten Energiebilanz (mehr als 52 Kilogramm CO2 je Quadratmeter und Jahr) übernehmen die Vermieterinnen und Vermieter 90 Prozent der CO2-Kosten. Erfüllt das Gebäude jedoch mindestens EH 55-Standard, müssen die Vermieterinnen und Vermieter keine CO2-Kosten tragen.
Für Nichtwohngebäude werden die Kosten zunächst je hälftig aufgeteilt.