Seit Anfang des Monats ist der sogenannte Tankrabatt wirksam. Doch Endverbraucher und Endverbraucherinnen sehen an den Zapfsäulen wenig Veränderung. Die Vermutung steht da naturgemäß im Raum, dass die Mineralölkonzerne die zeitlich befristete Steuersenkung nicht weitergeben. Gesetztlich dazu verpflichtet sind sie in jedem Fall nicht.
Der Bundeswirtschaftsminister will das nun zumindest für zukünftige ähnlich gelagerte Ansätze ändern. Dazu sollen Regelungen des Kartellrechts verschärft werden. Das Ziel dahinter: Hohe Konzerngewinne abzuschöpfen. Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet, sehen die Pläne vor, Gewinne von Mineralölkonzernen auch ohne einen Nachweis von Marktmissbrauch abschöpfen und die Konzerne notfalls zerschlagen zu können.
Wie der Bundesminister dem „Spiegel“ sagte, zeigten die ersten Datensätze des Bundeskartellamts zum Tankrabatt, „dass die Abstände zwischen Rohöl- und Tankstellenpreisen seit Monatsbeginn stark gestiegen sind“. Die Mineralölkonzerne strichen offenbar den Profit ein, die Verbraucherinnen und Verbraucher merkten von den beschlossenen Entlastungen nichts.
Der „Spiegel“ zitiert aus einem Positionspapier des Bundeswirtschaftsministeriums. Demzufolge gebe es „ein Parallelverhalten bei den Preisen im Markt.“ Die Unternehmen würden die Preise ihrer Wettbewerber an den Tankstellen kennen, weil der Markt sehr transparent sei. „Das heißt, auch ohne eine kartellrechtswidrige Absprache werden die Preise sehr schnell einander angeglichen; ein Missbrauch des Wettbewerbsrechts ist schwer nachweisbar. Mit der Änderung des Kartellrechts soll eine Möglichkeit geschaffen werden, unter anderem den Mineralöl- und Tankstellenmarkt zu entflechten.