Die Bundesregierung will die Gesetzgebung zum Windkraftausbau beschleunigen. Dazu gab sie nun den drei Koalitionsfraktionen zwei umfangreiche Formulierungshilfen für das bereits laufende parlamentarische Verfahren an die Hand. Vorrangig soll dabei noch vor der parlamentarischen Sommerpause unter anderem das 2-Prozent-Flächenziel als rechtlich vorrangig vor Abstandsregelungen der Bundesländer beschlossen werden. Auch sollen Sonderregelungen für die Windenergie im Bundesnaturschutzgesetz verankert werden. Eigentlich waren diese Änderungen erst für das kommende Sommerpaket vorgesehen.
Branchen- und Umweltverbände sehen das indes kritisch. Zwar stehen sie grundsätzlich hinter dem Ziel für mehr Windkraft, allerdings kritisieren sie die nun fehlende Möglichkeit zur intensiven Beteiligung der Verbände. Der Bundesverband Windenergie (BWE) etwa warnt vor Schnellschüssen. BWE-Präsident Hermann Albers betonte, dass beim notwendigen Tempo „Rechtssicherheit und Praxistauglichkeit nicht auf der Stecke bleiben“ dürften.
Neu ist unter anderem das Wind-an-Land-Gesetz (WaLG). Es umfasst ein neues Windflächenbedarfsgesetz (WindBG), eine Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) und einige Änderungen im EEG. Die Änderung des BauGB soll dafür sorgen, dass, wo Bundesländer bremsen, automatisch die uneingeschränkte Privilegierung für Windenergieanlagen im Außenbereich gilt.
Für die Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes soll es erstmals spezielle Regelungen zum Artenschutz beim Betrieb von Windenergieanlagen geben. So werden etwa Bereiche zur Prüfung bei kollisionsgefährdeten Brutvogelarten definiert und über eine komplexe Formel Berechnungen der Zumutbarkeit von Ertragsverlusten vorgenommen. Auch wird die gerade erst beschlossene Erleichterung bei Repowering-Maßnahmen teilweise wieder zunichte gemacht, da Vorbelastungen durch Altanlagen bei der immissionsschutz-rechtlichen Prüfung der Neuanlagen zu berücksichtigen sind.
Die Formulierungshilfen befinden sich aktuell in der Ressortabstimmung, das Bundeskabinett könnte sie aber bereits am Mittwoch beschließen.