Windkraft: Kabinett will Ausbau beschleunigen

vom 15.06.2022

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesetzes zum Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (WaLG) und die Änderungen im Baugesetzbuch (BauG) sowie im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beschlossen. Das Ziel dabei: Deutlich mehr und schneller Windkraft an Land zu nutzen. Gemäß einer gemeinsamen Erklärung von Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium „werden [die Gesetzesentwürfe] den naturverträglichen Ausbau von Windenergie in Zukunft deutlich beschleunigen“.

Laut Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck lege das WaLG fest, welches Bundesland in Zukunft wie viel Fläche für den Ausbau der Windenergie bereitstellt. Ziel sei dabei zwei Prozent der Landesfläche. „Wir teilen das regional fair auf, berücksichtigen dabei die Windbedingungen, den Natur- und Artenschutz und die räumlichen Ordnungen“. Bundesumweltministerin Steffi Lemke sekundiert ihrem Kabinettskollegen: „Mit den Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz ermöglichen wir straffere, schnellere und rechtssichere Verfahren für den Ausbau der Windenergie. Gleichzeitig wahren wir hohe ökologische Schutzstandards und unterstützen gefährdete Arten langfristig durch ein neues Artenhilfsprogramm.“

Die Gesetzentwürfe stehen neben dem Beschluss zur erheblichen Beschleunigung der Energiewende auch unter dem Eindruck der beschlossenen größeren Unabhängigkeit von Energieimporten aus dem Ausland, vor allem dem in der Ukraine kriegführenden Russland. Bereits der Entwurf für das EEG 2023 hat deshalb die Ausbaupfade für die Windenergie an Land deutlich angehoben. Für die Erreichung des konstatierten Zwei-Prozent-Ziels ist noch einiges an Arbeit zu tun: Derzeit sind bundesweit 0,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie an Land ausgewiesen. Nur 0,5 Prozent sind aber auch tatsächlich verfügbar.

Das WaLG verpflichtet die Bundesländer, wenn es in Kraft tritt, bis Ende 2032 einen Anteil von 1,8 bis 2,2 Prozent ihrer Landesfläche für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung zu stellen (Stadtstaaten: 0,5 Prozent). Ende 2026 soll als Zwischenziel die Marke von 1,4 Prozent erreicht sein.

Die Änderungen im Baugesetzbuch sind darauf ausgerichtet, Windkraftprojekte auf eine Positivplanung umzustellen. Das heißt, dass Windenergieanlagen künftig in dafür ausgewiesenen Gebieten privilegiert zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass die Länder die Flächenziele zum jeweiligen Stichtag erreichen.

Neu ist zudem eine sogenannte Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch: Die Bundesländer dürfen zwar pauschale Abstandsregeln erlassen, dies greift jedoch nur dann, wenn sie die Flächenziele erreichen.

Im BNatSchG wird sichergestellt, dass auch Landschaftsschutzgebiete in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden können. Gleichzeitig werden Schutzzonen für bedrohte Arten definiert und hohe ökologische Standards garantiert.

Das GEG soll reformiert werden, am mangelnden Tempo des Bundes gibt es Kritik.