Bis ins 22. Jahr hat sie es geschafft, nun wird sie recht sanft und ohne großes Tamtam zur Ruhe gebettet: Die Rede ist von der EEG-Umlage, die seit Anbruch des Monats Juli nicht mehr Bestandteil des von Kunden und Kundinnen zu zahlenden Strompreises ist. Stattdessen übernimmt die Finanzierung der Energie- und Klimafonds, ein Sondervermögen des Bundes. Sprich: Neue Schulden, die nicht Teil des Bundeshaushaltes sind.
Gestartet war die Umlage 2000 mit einer Höhe von 0,19 Cent je Kilowattstunde. Bis 2017 stieg die Umlage als größter Anteil der staatlich vorgegebenen Umlagen und Aufschläge dann fast kontinuierlich bis auf 6,88 Cent je Kilowattstunde. Zuletzt (seit dem 1. Januar 2022) fielen 3,723 Cent je Kilowattstunde an. Insgesamt werden die Haushalte laut dem Vergleichsportal Check24 um 5,1 Milliarden Euro entlastet.
Übrigens: Bislang ist die Absenkung der EEG-Umlage bis zum 31. Dezember 2022 begrenzt…
Ebenfalls zum 1. Juli fiel die Grundlage für eine weitere Umlage weg: Die „Verordnung zu abschaltbaren Lasten“, die im Strompreis zumindest minimal über die AbLaV-Umlage Niederschlag findet, ist ebenfalls etwas, mit dem sich bald nur noch (Energiepreis-)Historiker befassen. Der Grund: Die Verordnung galt aufgrund der damit verbundenen beihilferechtlichen Genehimigung durch die EU-Kommission nur bis einschließlich 30. Juni 2022. Der Industrieverband VIK sieht das durchaus kritisch, denn „[d]amit fehlt den Übertragungsnetzbetreibern ab Juli ein wichtiges marktbasiertes Instrument zur Stabilisierung des Stromsystems“.
Auch dies entlastet Stromkundinnen und -kunden, wenn auch deutlich marginaler als der Wegfall der EEG-Umlage: Die AbLaV-Umlage beträgt aktuell 0,003 Cent je Kilowattstunde. Gänzlich passé ist diese Umlage indes noch nicht, denn erst ab 1. Januar 2024 entfällt die Erhebung komplett.