EU-Taxonomie: Einspruchsfrist beendet

vom 13.07.2022

Ab Januar können Investitionen in Erdgas- und Atomkraft-Infrastruktur als nachhaltig gelten. Die Einspruchsfrist für die EU-Mitgliedsstaaten gegen die entsprechende Einstufung in der EU-Taxonomie ist abgelaufen.

Um die Taxonomieeinstufung zu verhindern, hätten sich mindestens 20 EU-Mitgliedsstaaten, die zudem mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU vertreten, gegen den Vorschlag der Kommission aussprechen müssen. Vermutlich lag das daran, dass es ein breit gestreutes Interesse in der EU gibt, Atomkraft militärisch und zivil zu nutzen. Die betreffenden Staaten hoffen, dass über die Taxonomieeinstufung wieder mehr Geld in die Atomindustrie fließt.

2021 hatte die EU bereits entschieden, unter anderem die Stromproduktion über Solaranlagen, Wasser- und Windkraft als klimafreundlich einzustufen. Auch legte die Kommission Kriterien für zahlreiche andere Wirtschaftsbereiche fest. Von Seiten mehrerer Mitgliedsstaaten gab es anschließend die Forderung, auch Geldanlagen in Atomkraft unter bestimmten Bedingungen als klimafreundlich einzustufen. Insbesondere Frankreich, das europaweit den umfangreichsten AKW-Park unterhält und ein durchaus ehrgeiziges Neubauprogramm aufgelegt hat, erwies sich hier als Treiber. Um Deutschland nicht als Bremser zu haben, schlug Frankreich parallel die Klimafreundlich-Einstufung von Investitionen in Erdgasinfrastruktur vor.