Grüne Wärmenetze: EU genehmigt deutsche Förderung

vom 02.08.2022

Das Bundesförderprogramm zur Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung sowie zum Neubau klimaneutraler Netze hat die beihilferechtliche Prüfung durch die EU-Kommission passiert. Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) kann damit Mitte September starten. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck sieht darin einem Schlüssel für die klimaneutrale Wärmeversorgung. Das Förderprogramm sei entscheidend, „um unsere Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu reduzieren. Über sie können sich in Zukunft viele Haushalte und Betriebe effizient mit nachhaltiger Wärme versorgen – gespeist aus Erneuerbaren Energien oder Abwärme aus industriellen Prozessen.“

Aktuell heizt noch fast die Hälfte der deutschen Haushalte mit Erdgas, ein Viertel mit Heizöl. Für den klimaneutralen Umbau der Wärmeversorgung spielen Wärmenetze deshalb eine wichtige Rolle.

Die BEW setzt gezielte finanzielle Anreize für Wärmenetzbetreiber, in neue Wärmenetze zu investieren und bestehende Netze so umzubauen, dass sie zunehmend durch Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden. Dabei werden Heizwerke und Heizkraftwerke, die Gas und Kohle verbrennen, schrittweise durch erneuerbare Wärmeerzeugung ersetzt.

Mit der BEW fördert die Bundesregierung den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75prozentiger Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien und Abwärme, die Erweiterung und Verdichtung sowie die Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze. Gefördert werden in einer Projektphase Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze und Transformationspläne für die Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme. Kernstück der BEW ist aber die Förderung von Investitionen und teilweise sogar Betriebskosten, wenn die in den Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden.

Die Investitionskostenförderung erfolgt in Höhe von maximal 40 Prozent der Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur. Für die Wärmeerzeugung aus strombasierten Wärmepumpen und Solarthermieanlagen wird zusätzlich eine Betriebskostenförderung über einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt.

Insgesamt stehen bis 2026 rund 3 Milliarden Euro bereit. Nach Inkrafttreten des Förderrichtlinie erfolgt die Antragsstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

 

Fernwärme soll zukünftig deutlich wichtiger werden