Gas-Umlage: Bundeskabinett verabschiedet Verordnung

vom 04.08.2022

Die Gas-Umlage nach § 26 Energiesicherungsgesetz kann am 1. Oktober starten. Die Bundesregierung verabschiedete die für die Ausführung wichtige Rechtsverordnung; aufgrund der Ferien- und Urlaubszeit erfolgte dies im schriftlichen Umlaufverfahren. Ziel ist es, in der durch den russischen Angriff auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise Insolvenzen und Lieferausfälle in der Gasversorgung zu verhindern. So soll letztlich die Versorgungssicherheit in Deutschland aufrechterhalten werden. Die Erhebung der Umlage ist bis zum 30. September 2024 befristet.

Die Rechtsverordnung wird nun dem Bundestag vorgelegt. Anschließend wird sie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Rechtsverordnung soll voraussichtlich Mitte August 2022 in Kraft treten und ab dem 1. Oktober 2022 greifen. Die Rechtsverordnung gilt zeitlich befristet bis April 2024.

Die Rechtsverordnung basiert auf § 26 des Energiesicherungsgesetzes. Übergreifendes Ziel ist es, die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten, Insolvenzen von Gashändlern und Dominoeffekte in der Lieferkette der Energiewirtschaft zu verhindern.

Bis Ende September tragen die betroffenen Gasimporteure weiterhin die hohen Kosten für die Ersatzbeschaffung allein. Ab dem 1. Oktober haben sie dann aber die Möglichkeit, für 90 Prozent ihrer Ersatzbeschaffungskosten einen finanziellen Ausgleich zu erhalten. Den Ausgleich können die Gasimporteure bei dem Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe, beantragen. Dieser berechnet auch regelmäßig die Höhe der Umlage neu; sie kann alle drei Monate angepasst werden. Erstmals erfolgt die Bekanntgabe der Umlagenhöhe am 15. August.

Die ersten Namen künftiger Bundesminister sind nun bekannt.