Gaspreisbremse: Bundestag genehmigt Ausnahme von der Schuldenbremse

vom 21.10.2022

Der Bundestag ist seinem Haushaltsausschuss gefolgt: Er hat die Ausstattung des Wirtschafts-Stabilisierungsfonds mit einer Kreditlinie von bis zu 200 Milliarden Euro beschlossen. Oder besser: Er hat für diese Maßnahme der Bundesregierung eine Ausnahme von der eigentlich dagegen sprechenden Schuldenbremse erlaubt. Gegen den Gesetzentwurf stimmte die Unionsfraktion, AfD und Linke enthielten sich.

Die Entscheidung ist indes nicht unumstritten. Denn nur drei Tage zuvor hatte der Bundesrechnungshof in einem Bericht gewarnt, die Kreditaufnahme könne verfassungswidrig sein: „Die vorgesehene Kreditaufnahme ‚auf Vorrat‘ verstößt gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Jährlichkeit“. Der Haushaltsplan müsse für ein Jahr aufgestellt werden und auch aufgenommene Kredite müssten ein Minus im selben Jahr ausgleichen. Den 15seitigen Bericht hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages eingehend diskutiert, war den Bedenken aber nicht gefolgt.

Möglicherweise bereits ab Januar 2023 soll mit den Krediten eine Preisobergrenze für einen Grundsockel von 80 Prozent des üblichen Gasverbrauchs greifen. Auch beim Strom ist ein solcher Preisdeckel geplant. Da die genaue Ausgestaltung noch nicht feststeht, sprach die Opposition im Bundestag bei der Debatte von einem „200-Milliarden-Euro-Blankoscheck“. So sagte die Linken-Vize-Fraktionschefin Gesine Lötzsch: „Sie wollen uns die Katze im Sack verkaufen und das wollen wir nicht akzeptieren.“

Keine Mehrheit im Plenum fand der Unions-Entschließungsantrag, der alle vorhandenen Potenziale zur Stärkung der Angebotsseite nutzen und dazu unter anderem die drei noch im Betrieb befindlichen Atomkraftwerke mindestens bis zum 31. Dezember 2024 weiter betreiben will.

Die Gassparbemühungen lassen nach