Erlösabschöpfung möglicherweise rechtswidrig

vom 25.11.2022

Ist der Gesetzentwurf zur Abschöpfung von sogenannten Zufallsgewinnen möglicherweise rechtswidrig? Ein Rechtsgutachten der Berliner Wirtschaftskanzlei Raue im Auftrag des Energieversorgers LichtBlick kommt zu diesem Ergebnis. Demnach verstößt der Gesetzentwurf, mit dem die EU-Erlösobergrenze im deutschen Strommarkt umgesetzt werden soll, gegen EU-Recht – und verletze zudem die Eigentumsgarantie.

Laut den Autorinnen und Autoren führe „[d]er geplante Abschöpfungsmechanismus […] zu tiefgreifenden Verzerrungen auf dem deutschen Strommarkt. Folge dieser Entwicklungen sind steigende Strompreise für Letztverbraucher*innen, eine Behinderung des weiteren Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie im Einzelfall die Zahlungsunfähigkeit der Anlagenbetreiber“. Dr. Enno Wolf, Geschäftsführer Green Energy Markets bei LichtBlick, nannte es „absurd“, dass die Bundesregierung, um die Krise der fossilen Energien abzumildern, „den Ausbau der Erneuerbaren [bremst]. Nach der Altmaier-Lücke aus den 2010er Jahren droht der Energiewende nun eine Habeck-Lücke“.

Besonders kritisch sieht das Rechtsgutachten die Abschöpfung „fiktiver Erlöse“, die die Regierung einführen will. Eine Abschöpfung fiktiver Erlöse sei nach der EU-NotfallVO unzulässig. Diese lasse nur die Abschöpfung „realisierter“ Erlöse zu. Die EU-NotfallVO begründet dies damit, dass ein Einbrechen des PPA-Marktes verhindert werden solle. Ein derartiges Szenario drohe aber durch den Vorschlag der Bundesregierung. Als Konsequenz drohte der Rückzug von Betreibern von Erneuerbaren-Anlagen aus dem langfristig orientierten PPA-Markt und ein Ausweichen auf den Spotmarkt.

Auch Solarprojekte, die sich über PPAs finanzierten, seien gefährdet. Viele Betreiber melden ihre Anlagen zwar in eine EEG-Ausschreibung, nutzen die EEG-Vergütung aber lediglich als Rückfall-Option für eine Basisfinanzierung. Um die gesamte Finanzierung sicherzustellen, greifen die Betreiber auf PPAs zurück. Durch die Abschöpfung der PPA-Einnahmen könnten die Betreiber laufende Kredite nicht mehr bedienen.

LichtBlick rechnet nach Inkrafttreten der Erlösobergrenze mit einer Klagewelle. Laut dem LichtBlick-Chefjuristen Markus Adam wiederhole die Bundesregierung „die rechtlichen Fehler, die Ende September bereits die Gasbeschaffungsumlage zu Fall gebracht haben, und versucht erneut, eine verfassungswidrige Sonderabgabe zu etablieren“.

Einen Ausweg sieht LichtBlick in einer echten Übergewinnsteuer für Erneuerbare. Statt Eingriffe in die Wertschöpfungskette vorzunehmen, sollte der Staat die tatsächlichen, durch die Krise gestiegenen Gewinne der Anlagenbetreiber zusätzlich besteuern. Die Steuerfinanzierung der Strompreisbremse wäre solidarisch, rechtssicher und würde auch die Energiewende nicht in Mitleidenschaft ziehen. Vorbild könnte die geplante Zusatzsteuer für die Erdgas-, Kohle- und Ölindustrie sein.