Messwesen: MsbG-Novelle kommt

vom 01.12.2022

Das Bundeswirtschafts- und -klimaschutzministerium will das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) umfassend reformieren. Ein erster Entwurf des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) kursiert derzeit. Das BMWK sieht eine Notwendigkeit in der Novelle, weil der Rollout intelligenter Messsystem beschleunigt werden soll.

Der kursierende Entwurf konzentriert sich vor allem auf sechs Punkte:

  • Fahrplan: In der Novelle wird ein gesetzlicher Rollout-Fahrplan mit verbindlichen Zielen und Zeitrahmen festgelegt. Die Fristen orientieren sich dabei am Zieljahr 2030. Bis dahin soll die digitale Infrastruktur für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem fertig sein. Dazu fällt künftig auch die bislang geforderte Drei-Hersteller-Regel, sprich die notwendige Zertifizierung von je drei unabhängigen Herstellern.
  • Mehr Agilität: Der Rollout soll agiler gehandhabt werden als bisher. Aufwendige Funktionen könnten zunächst weggelassen werden und erst nach und nach freigeschaltet werden.
  • Kostenverteilung: Die Messentgelte werden auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt und damit auf das Niveau gesenkt, das aktuell für moderne Messeinrichtungen gilt.
  • Einführung dynamischer Stromtarife: Die beschleunigte Einführung dieser Tarife soll Letzverbrauchern zugute kommen. Sie helfen, den Strombezug in kostengünstigere Zeiten mit hoher Erzeugung erneuerbarer Energien zu verlagern.
  • Lieferkettensicherheit: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik soll sich bei seiner Standardisierungsrolle auf Smart-Meter-Gateways fokussieren. Gesonderte Standards anderer Art sollen vorrangig Aufgabe der Wirtschaft sein.
  • Ausfall eines grundzuständigen Messstellenbetreibers: Sollte der grundzuständige Messstellenbetreiber ausfallen, wird künftig die neue Marktrolle des Auffangmessstellenbetreibers wirksam werden. Es ist das der Messstellenbetreiber mit den meisten intelligenten Messsystemen in absoluten Zahlen. Acht Wochen nach Übernahme des Notbetriebs geht die Grundzuständigkeit für das Netzgebiet mit allen Rechten und Pflichten auf diesen über.

Ein deutlicher Einschnitt betrifft das BSI. Die Rechts- und Fachaufsicht über selbiges für alle Aufgaben rund um den Messstellenbetrieb geht auf das BMWK über.

Die meiste Endenergie in Europa wird für Transporte benötigt.