Der Bund will die Energiewende deutlich voranbringen. Ein Faktor hierbei sind Bürgerenergiemodelle. Diese sollen künftig stärker die Energiewende tragen. Dafür hat der Bund ein Förderprogramm aufgelegt, das zum 1. Januar 2023 startete. Die neue Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“ soll helfen, noch nicht genutztes Windenergiepotenzial zu erschließen.
Ziel des Programms ist es, die hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen, die von Bürgerenergiegesellschaften errichtet werden sollen, zu fördern. Damit soll die Hürde, Bürgerenergiegesellschaften zu gründen verkleinert werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert die Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase in einem Umfang von 70 Prozent bis maximal 200.000 Euro pro Projekt.
Die Förderung in Form einer anteiligen Finanzierung der Planungs- und Genehmigungskosten muss nur dann zurückgezahlt werden, wenn die jeweiligen Windenergieanlagen an Land innerhalb von zweieinhalb Jahren eine Genehmigung gemäß Bundesemmissionsschutzgesetz oder einen Zuschlag in einem EEG-Ausschreibungsverfahren erhalten haben oder eine EEG-Förderung außerhalb der Ausschreibung registriert wurde. Insgesamt umfasst die Förderung für 2023 eine Summe von 7,5 Millionen Euro.