Klimapolitik: Klage gegen Deutschland

vom 25.01.2023

Deutschland hat seine Klimaschutzziele auch im vergangenen Jahr wohl erneut verfehlt. Das ist durchaus keine bloß lapidare Feststellung. Denn eigentlich sind die Ziele gemäß Klimaschutzgesetz für die Bundesregierung verpflichtend. Da die Reaktion des Bundes bislang jedoch wenig überzeugt, will der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) nun politisches Handeln einklagen. Dabei sollen vor allem die Bereiche Verkehr und Gebäude liefern.

Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, verlangt der BUND in seiner beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereichten Klage den Beschluss von Sofortprogrammen, wie sie das Klimaschutzgesetz vorsieht.

Grund für die Klage ist die Linie der letzten Jahre: Deutschland hatte sein Ziel, bis 2020 die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Basisjahr 1990 um insgesamt 40 Prozent zu reduzieren, nicht erreicht. Auch 2021 wurde das Ziel verfehlt. Und nach vorläufigen Berechnungen von Agora Energiewende hält dieser Trend auch für 2022 an.

Dabei sind die einzelnen Bereiche jedoch unterschiedlich verantwortlich für diese Zielverfehlung. Insbesondere im Verkehr und bei den Gebäuden gibt es Nachholbedarf. Darauf hatte schon der Expertenrat der Bundesregierung hingewiesen. Der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt sagte, man könne nicht weiter zusehen, „wie Teile der Bundesregierung die eigenen Klimaschutzziele ignorieren und wirksame Maßnahmen bei Verkehr und Gebäuden verweigern“. Es brauche jetzt die politische Entscheidung, wirksame Maßnahmen für den Klimaschutz zu schaffen. „Wenn die Regierung von Olaf Scholz dazu politisch nicht fähig oder willens ist, muss sie gerichtlich dazu verpflichtet werden.“

Der IGH sieht die Staaten völkerrechtlich zum Klimaschutz verpflichtet.