EU-Strommarkt: Kommission präsentiert Designideen

vom 20.03.2023

Die EU-Kommission will, dies eine der Lehren der Energiekrise, das europäische Strommarktdesign umfangreich verändern. Dazu legte sie nun Vorschläge vor. Die beiden primären Ziele dabei sind Klimaschutz und der Schutz der europäischen Energiesouveränität. Zudem sollen die Bürgerinnen und Bürger vor extremen Preisschwankungen geschützt werden.

Mit den von der Kommission vorgelegten Vorschlägen soll der Ausbau erneuerbarer Energien vorangebracht werden, außerdem soll die Bedeutung von Erdgas im Stommix deutlich gesenkt werden. Extreme Preisschwankungen für fossile Brennstoffe, Preisspitzen und Marktmanipulation sollen unter dem neuen Marktdesign nicht mehr möglich sein.

Insgesamt sind die von der Kommission avisierten Anpassungen ziemlich moderat. Das zuletzt umstrittene Merit-Order-Prinzip wird beibehalten. Eine Trennung von Strom- und Gasmärkten ist zudem nicht vorgesehen.

Unter der Fahne des Verbraucherschutzes laufen Anreize für längerfristige Verträge bei nichtfossiler Energieerzeugung sowie Maßnahmen, die die Flexibilität erhöhen, etwa Laststeuerung und Speicherung. Ziel ist es, dass letztere gegenüber Erdgas konkurrenzfähiger werden. Die Kommission verspricht sich davon, dass der Anteil fossiler Brennstoffe, speziell deren Auswirkungen auf die Stromrechnung, geringer wird, demgegenüber sich die niedrigeren Kosten der erneuerbaren Energien spürbar zeigen. Ein Mechanismus zur Minderung des Lieferantenausfalls sowie Maßnahmen zum Schutz bedürftiger Verbraucher sind weitere, wichtige Vorschläge.

Auch die Regeln für die gemeinsame Nutzung erneuerbarer Energien sollen überarbeitet werden. Bürgerinnen und Bürger könnten künftig in Wind- oder Solarparks investieren und etwa überschüssigen Solarstrom aus eigener Produktion auch an Nachbarn verkaufen. Im Sinne flexibler Energiesysteme müssen die Mitgliedstaaten künftig ihren Bedarf prognostizieren und Ziele für mehr nichtfossile Flexibilität definieren. Netzbetreiber sollen die Möglichkeit erhalten, die Last zu Spitzenlastzeiten zurückzufahren.

Eine besondere Aufmerksamkeit widmet die Kommission dem Instrument der Power Purchase Agreements (PPA). Um aktuell noch manifesten Schwachstellen wie Kreditrisiken entgegenzuwirken, sollen die EU-Mitgliedstaaten künftig marktbasierte Haftungen für PPAs sicherstellen.

Erneuerbare Energien sollen in Zukunft nur noch dann gefördert werden, wenn zweiseitige Differenzverträge geschlossen wurden. In diesen Contracts for Difference (CfD) vereinbaren Versorger und Regulierer einen Preis für den Strom aus der jeweiligen Anlagen – beispielsweise über eine Ausschreibung. Der Preis gilt für die erwartete Lebensdauer der Anlagen. Liegt während der Laufzeit der Anlage der tatsächliche Preis am Spotmarkt über dem vereinbarten Preis, zahlt der Erzeuger die Differenz an den Regulierer. Ist er niedriger, zahlt der Regulierer an den Erzeuger. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass der Staat Übergewinne an die Haushalte weitergeben kann.

Der Kommissionsvorschlag will darüber hinaus die Einspeisung erneuerbarer Energien ins Netz einfacher machen — und die Erzeugung berechenbarer. Das bedeutet Transparenzpflichten für Netzbetreiber bei Netzengpässen und Handelsfristen, die näher an der Echtzeit sind.

Die EU-Energiekommissarin Kadri Simson betonte bei der Vorstellung der Vorschläge, dass das geltende Marktdesign jahrzehntelang einen effizienten und gut integrierten Markt garantiert habe. „Nun aber sorgen weltweite Verknappung und die russische Manipulation unserer Energiemärkte für astronomische Stromrechnungen. Mit unseren […] Maßnahmen wollen wir EU-weit für stabile und berechenbare Energiekosten sorgen.“