Mobilität: EU einig bei neuen Flottengrenzwerten

vom 28.03.2023

Nach langem Ringen um einen Kompromiss haben sich die EU-Mitgliedsstaaten nun auf die Emissionsziele für Automobile in der kommenden Dekade geeinigt. Was zunächst einmal nicht ganz so spektakulär klingt, versetzt jedoch dem klassischen Verbrennungsmotor ab 2035 faktisch den Todesstoß. Ausnahmen gibt es für mit E-Fuels betankte Autos. 

Die EU-Staaten konnten hier einen vor allem für die deutsche Innenpolitik wichtigen Kompromiss erzielen. Deutschland hatte den Beschluss bis dahin wochenlang blockiert. Für die FDP war zentral, dass es auch nach 2035 noch möglich sein soll, Verbrennungsmotoren zuzulassen – vorausgesetzt, diese werden ausschließlich mit synthetischen Kraftstoffen betankt.

Eigentlich hatten sich die Staaten, unter ihnen auch Deutschland, im Grundsatz schon im Oktober auf das nun erfolgte Ergebnis geeinigt. Die innenpolitische Lage in Deutschland und die Rolle der FDP innerhalb der Bundesregierung hatten den frühen Beschluss jedoch verhindert.

Das Beharren auf der Sinnhaftigkeit von E-Fuels hatte das Vorgehen der EU in dieser Frage behindert. E-Fuels können unter Energiezufuhr aus Wasser und dem Kohlendioxid der Luft hergestellt werden. Wird bei der Herstellung regenerative Energie eingesetzt, sind die synthetischen Kraftstoffe bilanziell klimafreundlich. Kritiker verweisen jedoch darauf, dass zur Herstellung fünf bis sechs Mal so viel Energie benötigt wird wie bei der direkten Nutzung von Strom in E-Autos. Auch seien diese Kraftstoffe dann zu teuer und sollten eher für Anwendungen in der Schiff- und Luftfahrt genutzt werden.

Der Kompromiss sieht vor, dass künftig eine eigene E-Fuels-Typenklasse für Autos geschaffen wird. Dafür wurde ein Verfahren vereinbart, das aber noch ausgearbeitet werden soll. Dabei soll die EU-Kommission festlegen, wie E-Fuels-Autos zu den Klimazielen beitragen. Ob indes ab 2035 dann tatsächlich auch noch signifikant viele Verbrenner zugelassen werden, ist Stand heute völlig offen. Der Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer ist wegen der hohen Kosten für die Herstellung der Kraftstoffe und der „gruselige[n] Energiebilanz“ eher skeptisch.

Neben den rein ökonomischen Einwänden gibt es auch eine verfahrenstechnische Hürde. Denn die E-Fuel-Autos sollen durch einen sogenannten delegierten Rechtsakt in das EU-Regelwerk aufgenommen werden. Dieser wird von der EU-Kommission erlassen, aber das EU-Parlament und die EU-Staaten können zwei Monate lang Einwände erheben.

Der Bund will sich auf EU-Ebene für eine Aufweichung des sogenannten Verbrenner-Aus einsetzen.