EnWG: Novelle auf dem Weg

vom 25.05.2023

Die Bundesregierung hat eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verabschiedet. Der Entwurf enthält den rechtlichen und regulatorischen Rahmen für den Aufbau eines eigenen Wasserstoffnetzes. Wie Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck mitteilte, werde das Wasserstoff-Kernnetz in der ersten Stufe wichtige Infrastrukturen umfassen, die bis 2032 in Betrieb gehen sollen. Hierfür sei die EnWG-Novelle ein wichtiger Schritt.

Ziel ist es, die Bundesnetzagentur zu ermächtigen, alle Genehmigungen vorzunehmen. Es sollen alle zentralen Wasserstoff-Standorte angebunden und alle Regionen Deutschlands berücksichtigt werden. Die Betreiber der Ferngasnetze sollen das Wasserstoff-Kernnetz in den kommenden Monaten entwerfen. In einer zweiten Stufe soll bis Jahresende ein umfassender Wasserstoff-Netzentwicklungsplan im EnWG berückichtigt werden.

Mit der EnWG-Novelle setzt die Bundesregierung auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von September 2021 um. Danach müssen die Kompetenzen zwischen dem Gesetzgeber und der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde klarer abgegrenzt werden.

Die Bundesregierung hat die EnWG-Novelle verabschiedet