Mehr als zwei Millionen PV-Anlagen auf deutschen Dächern gibt es derzeit. Zu diesen kommt gut eine Viertelmillion sogenannter Balkonsolaranlagen. Bislang wird deren Zubau noch durch diverse administrative Hürden gebremst. Das soll sich bald ändern. Laut einem Gesetzentwurf unter Federführung des Bundesjustizministeriums sollen Wohnungsbesitzer und Mieter Anspruch auf den Betrieb einer solche Anlage erhalten.
Derzeit muss etwa in einer Wohneigentümergemeinschaft eine Mehrheit der Mitglieder dem Betrieb einer solchen Anlage zustimmen. Da das in der Praxis durchaus nicht immer leicht ist, will das BMJ die Liste der sogenannten privilegierten Maßnahmen im Wohnungeigentumsgesetz (WEG) erweitern. Hier soll künftig auch die Stromerzeugung durch Balkonsolaranlagen stehen.
Auch Mieter sollen künftig leichter Balkonsolaranlagen betreiben dürfen. Hierfür ist eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs angedacht. Der Betrieb der Anlagen soll in den Katalog der Maßnahmen aufgenommen werden, auf die Mieter gegenüber den Vermietern Anspruch haben.
Nach dem Willen des Bundeswirtschaftsministeriums soll zudem die Maximalleistung der Anlagen von 600 auf 800 Wattpeak steigen. Die Meldepflichten für Betreiber sollen zudem deutlich geringer ausfallen. Nach aktueller Rechtslage müssen Balkonsolaranlagen beim Netzbetreiber gemeldet und im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Darüber hinaus soll das Rückwärtslaufen von analogen Stromzählern beim Einspeisen von Strom ins Haus- oder Wohnungsnetz geduldet werden.