Zufallserlöse: Abschöpfung endet

vom 06.06.2023

Die Abschöpfung von Überschusserlösen bei der Stromerzeugung läuft Ende Juni aus. Die Bundesregierung verlängert die Geltung der entsprechenden Reglung des Strompreisbremsegesetzes nicht. Auch die EU lässt die europäische Rechtsgrundlage auslaufen. Die „Verordnung (EU) 2022/1854 des Rates vom 6. Oktober 2022 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise“ tritt ebenfalls am 30. Juni 2023 außer Kraft.

Die Abschöpfung von Überschusserlösen diente laut der Bundesregierung dazu, stromerzeugende Unternehmen an der Verteilung der Lasten aufgrund krisenbedingt hoher Stromkosten zu beteiligen. Angesichts der gesicherten Stromversorgung, aktuell sinkender Strompreise und damit ausbleibender Einnahmen aus der Abschöpfung sowie nicht auszuschließender Investitionshemmnisse sei eine Verlängerung der Abschöpfung nun aber nicht mehr gerechtfertigt.

Das heußt, die Abschöpfung bleibt auf die beiden Zeiträume 01. Dezember 2022 bis 31. März 2023 und 01. April 2023 bis 30. Juni 2023 begrenzt. Die jeweiligen Abschöpfungsbeträge müssen bis Ende Juli 2023 bzw. Oktober 2023 dem regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber mitgeteilt werden.

Die Preisbremsen laufen später aus als geplant