Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) kritisiert den Verlauf der Umsetzung der Preisbremsen. Nach der Auswertung von mehr als 1.600 Rückmeldungen zu den Energiepreisbremsen habe sich „eine ganze Bandbreite an Problemen“ gezeigt. So erfolgte etwa in 53 Prozent der Fälle eine zu hohe Abschlagsforderung. Bei 27 Prozent waren die Jahresverbrauchsprognosen falsch berechnet. Die Kunden klagten zudem darüber, dass es teils nicht möglich war, diese anpassen zu lassen.
Die Kundinnen und Kunden fühlten sich in der Mehrheit schlecht informiert. Der Kundenservice wird von den Energiekunden ebenfalls eher schlecht bewertet. So landeten diese etwa bei Fragen oftmals in Hotline-Warteschleifen. Probleme häuften sich zudem bei Kunden, die zum 1. März 2023, also dem Starttag der Preisbremsen, ihren Energieanbieter gewechselt hätten. Aufgrund einer Gesetzeslücke erhalten diese Strom- und Gaskunden keine rückwirkenden Entlastungsbeträge für Januar und Februar.
Die VZBV-Vorständin Ramona Pop kritisiert denn auch, dass die Energiepreisbremsen die Menschen unbürokratisch entlasten sollten, vielfach aber das Gegenteil eingetreten sei. Die Verbraucherschützer adressierten insbesondere die Energieversorger. Sie sollten fehlerhaft berechnete Abschlagspläne kurzfristig korrigieren und auf erhöhte Abschlagszahlungen verzichten.
Der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) findet es indes bedauerlich, dass der VZBV die „unglaubliche Leistung der Energiewirtschaft“ bei der Umsetzung der Energiepreisbremsen nicht anerkenne. Laut der BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae bleibe die „Umsetzung der Preisbremsen […] eine Kraftanstrengung der Energiewirtschaft, die vom Verbraucherschutz auch als solche gewürdigt werden sollte“.