Die Bundesregierung will die Eingriffe in den Gasspeichermarkt über den 1. April 2025 hinaus verlängern. Geplant sind zwei weitere Jahre. Auf der Änderungsagenda steht unter anderem auch ein Ausspeicherverbot. Die bisher im Energiewirtschaftsgesetz vorgesehenen Bewirtschaftungszwänge sind ein Ergebnis der Engpässe nach der Energiekrise im Vorfeld des russischen Angriffs auf die Ukraine.
Laut Argumentation des Bundes sei das nötig, da sich erst mit der Inbetriebnahme der festen LNG-Terminals bis Mitte 2027 die Gasversorgungslage ausreichend entspanne. Bis dahin sollen die deutschen Speicher wie bislang vorgesehen zum 1. September zu 75 Prozent, zum 1. Oktober zu 85 Prozent, zum 1. November zu 95 Prozent und am 1. Februar noch zu 40 Prozent befüllt sein.
Neu hinzukommen sollen Bußgelder, wenn nicht genutzte Kapazitäten falsch gemeldet werden. Auch sind künftig Ausspeicherungen verboten, sobald der Netznutzer Kapazitäten abgeben muss. Eine weitere wichtige Änderung ist, dass Trading Hub Europe (THE) voraussichtlich mehr Spielraum erhält, um Gas für zu leere Speicher zu beschaffen. Die bisherigen strategischen Gas-Optionen sollen gestrichen und durch den flexibleren Terminus „Befüllungsinstrumente“ ersetzt werden.