Bayern: Sonderregel bremst PV-Ausbau

vom 13.08.2023

Bayern ist das Land der Sonderwege und eigenen Lösungen: Die bewusste Absetzung von den Preußen in Berlin verpflichtet! Manchmal führt das leider zu ungünstigen Ergebnissen. Fast jeder kennt die bayerische 10-H-Regel, die den Windkraftausbau nicht unbedingt günstig beeinflusst. Wenig bekannt ist, dass es eine ähnliche Sonderregel auch für PV-Anlagen gibt: Laut der 3D-Regel darf die PV-Fläche von Anlagen nahe Windrädern den dreifachen Rotordurchmesser nicht überschreiten.

An diese Regel soll sich das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) halten. Nach Meinung der Branche bremst es so den Ausbau von Solarkraftwerken aus. Dabei ist diese Regel eigentlich nur ein regionaler Kompromissvorschlag gewesen, um überhaupt eine PV-Anlage realisieren zu können. Denn das Ministerium beharrte bei Vorbehalts- und Vorrangflächen auf der ausschließlichen Nutzung durch Windräder, selbst wenn die PV-Anlagen deren Betrieb offensichtlich nicht behindern. Konkret bedeutet das, dass etwa bei einer geplanten PV-Anlage von 12,5 Megawatt Leistung ein Drittel der Leistung der Regelanwendung zum Opfer fallen würde.

Wie die Fachzeitschrift Solarthemen berichtet, sieht eine Ministeriumssprecherin das Bundesland mit der 3D-Regel sogar „als Vorreiter in der Bundesrepublik“, der „einen Weg gefunden hat, Vorranggebiete für Windenergie in Einzelfällen mit einer Freiflächen-Photovoltaik-Nutzung zu vereinbaren. Andere Bundesländer sind inzwischen nachgezogen.“

Agri-PV hat noch viel Potenzial in der EU.