Der Expertenrat für Klimafragen (ERK) hat seine Stellungnahme zum Klimaschutzprogramm 2023 veröffentlicht. Die fünf Expertinnen und Experten für Klimafragen konstatieren, dass die Bundesregierung trotz vieler wirksamer Bemühungen das Ziel des Klimagesetzes dennoch nicht erreichen werden.
Laut dem ERK habe die Bundesregierung mit dem Klimaschutzprogramm 2023 zwar ein umfangreiches Programm von rund 130 Maßnahmen vorgeschlagen, „die [nach Meinung der Bundesregierung] die Lücke zur Erreichung der Ziele nach Klimaschutzgesetz kumuliert bis 2030“ auf rund 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente reduzieren kann. Dennoch werde das eigentliche Ziel verfehlt: „Aus der festgestellten Zielerreichungslücke folgt, dass das Klimaschutzprogramm 2023 nicht den Anforderungen an ein Klimaschutzprogramm gemäß Klimaschutzgesetz entspricht.“
Der ERK kritisiert in diesem Kontekxt vor allem eine zu vage Ausgestaltung. „Auffällig ist eine große Diskrepanz im Umsetzungsstand und Konkretisierungsgrad der im Klimaschutzprogramm 2023 enthaltenen Maßnahmen. Während ein Teil der Maßnahmen bereits mit dem Osterpaket von April 2022 und sukzessive in den Folgemonaten beschlossen wurde oder sich in einem sehr fortgeschrittenen Stadium der Umsetzung befindet, sind andere Maßnahmen noch sehr unkonkret, insbesondere auch solche, die dem Abbau von Umsetzungshemmnissen wie dem Fachkräftemangel oder der langwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bereich der Infrastruktur dienen sollen.“
Große Lücken gebe es vor allem im Gebäudebereich und im Verkehr. Bis 2030 bestehe hier eine Lücke von insgesamt 35 Millionen bzw. zwischen 117 und 191 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten, die eingespart werden müssten, um die Klimaziele zu erreichen.
Sowohl aus dem Klimaschutzgesetz als auch aus den europäischen Vorgaben zur Lastenteilung ergäben sich unmittelbarer und erheblicher Handlungsbedarf für die Bundesregierung. Aus Sicht des Expertenrats sei „für die Schließung der Zielerreichungslücke ein zusammenhängendes, in sich schlüssiges und konsistentes Gesamtkonzept erforderlich. Dafür braucht es einen übergreifenden Maßnahmenrahmen, der alle Handlungsfelder gleichermaßen und konsequent adressiert.“
Erwartbar kommentierten die einschlägigen Umweltverbände und -aktionsgruppen den ERK-Bericht als Weckkruf an die Bundesregierung. So forderte die Geschäftsführerin des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Antje von Broock, von der Ampelregierung „schnell ein belastbares Konzept vor[zu]legen, wie sie die die Klimaschutzziele voll und ganz erreichen will“. Dazu gehöre in jedem Fall auch die Förderung von Energieeffizienz und Energiesparen. „Denn wer keine Energie verbraucht, hat auch keine Kosten.“ Der BUND fordert nun einen Sanierungsgipfel und das angekündigte Energieeffizienzgesetz ein.
Der Präsident des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu), Jörg-Andreas Krüger, sprach von einem „vernichtenden Urteil“. Dieses komme nicht überraschend. Die Bundesregierung verweigere wirksamere Lösungen. Als Beispiele nannte der Nabu-Präsident unter anderem das Fehlen von Änderungen bei der Dienstwagenregulierung.
Aus Sicht der Geschäftsleiterin Politik der Klima-Allianz-Deutschland, Stefanie Langkamp, zeige der Bericht, dass Deutschland trotz „erster Fortschritte […] noch lange nicht auf Klimakurs [ist]. Die Bundesregierung muss dringend nachsteuern“.
Die Klimaschutzbewegung Fridays for Future beklagte die Aufgabe der Sektorenziele bei der Treibhausgasminderung. Die FFF-Aktivistin Annika Rittmann sagte in PHOENIX, damit solle vertuscht werden, dass Deutschland gerade im Verkehrssektor schon seit Jahren meilenweit hinterher hänge und dass gerade dort auch unpopuläre Maßnahmen nötig seien, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
Die komplette ERK-Stellungnahme gibt es hier.