Kohle: Letzte Ausschreibung der BNetzA war unterzeichnet

vom 26.08.2023

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die erfolgreichen Gebote der letzten Ausschreibung zum Ausstieg aus der Kohleverstromung bekanntgegeben. Ausgeschrieben waren 542 Megawatt, eingebracht in die Auschreibung haben die Kraftwerksbetreiber rund 280 Megawatt.

BNetzA-Präsident Klaus Müller sieht die Ausschreibungen dennoch generell als Erfolg. Die letzte Ausschreibung sei ein wichtiger Meilenstein. „Insgesamt werden über 40 Anlagen mit einer Leistung von mehr als 10 Gigawatt keine Kohle mehr verfeuern. Der weitere Kohleausstieg wird nun ausschließlich auf Anordnung der Bundesnetzagentur erfolgen. Diese Anordnungen betreffen dann jeweils die ältesten Kraftwerke. Die Betreiber dieser Kraftwerke werden zukünftig nicht mehr finanziell entschädigt“.

Wegen der deutlichen Unterzeichnung erhielten letztlich alle Gebote einen Zuschlag. Das niedrigste Gebot beträgt 45.000 Euro, das höchste Gebot 85.200 Euro pro Megawatt. Erstmals nahmen nur Kleinanlagen mit einer Nettonennleistung von weniger als 150 Megawatt am Ausschreibungsverfahren teil. Die bezuschlagten Anlagen dürfen ab dem 2. März 2026 keine Kohle mehr verfeuern.

Eine Besonderheit ist, dass die nicht ausgeschöpften Ausschreibungsmengen dennoch zum Zug kommen: Für rund 262 Megawatt Kohle-Kraftwerksleistung wird die BNetzA nun ein Verbot der Kohleverfeuerung ohne Entschädigung verhängen. Dabei wird beginnend mit dem ältesten Kraftwerk die Kraftwerksliste abgearbeitet, bis das jährliche Reduktionsziel erreicht ist.

Betroffen davon ist das EnBW-Kraftwerk HLB7. Die Nettonennleistung dieser Anlage liegt bei knapp 780 Megawatt und führt zu einer Übererfüllung der ausgeschriebenen Menge.

Die BNetzA hat in sieben Ausschreibungsrunden insgesamt 10,9 Gigawatt Nettonennleistung ausgeschrieben. Über das Bieterverfahren konnten 41 Anlagen mit rund 10,7 Gigawatt erfolgreich bezuschlagt werden. Für drei weitere Anlagen mit einer Nettonennleistung in Höhe von 1,4 Gigawatt hat die BNetzA ein Verbot der Kohleverfeuerung angeordnet.

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