Windkraft in NRW: Landtag kippt Mindestabstand

vom 26.08.2023

Der Ausbau der Windkraft in Nordrhein-Westfalen könnte künftig wieder Fahrt aufnehmen. Der Landtag hat die pauschale 1000-Meter-Abstandsregel für Windenergieanlagen zu Wohnsiedlungen gekippt. Damit folgt Nordrhein-Westfalen dem Saarland und Sachsen-Anhalt, die ähnliche, an der bayerischen 10-H-Regel orientierte, Regelungen wieder kassierten.

Für den Gesetzentwurf der schwarz-grünen Regierungsfraktionen stimmten 148 von 170 Abgeordneten. Auch die SPD stimmte für den Gesetzesantrag, während FDP und AfD dagegenstimmten.

In fast allen anderen Bundesländern gibt es nach wie vor Abstandsregeln oder zumindest -empfehlungen. Diese reichen von wenigen hundert bis zu 1.000 Metern. Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) verwies jedoch darauf, dass wegen strenger Geräuschemissions-Vorschriften Windräder wohl auch künftig mehrere Hundert Meter Abstand von Wohnbebauung halten werden.

Beim Repowering älterer Anlagen war die Regel bereits vor einiger Zeit gekippt worden. Besonders im Lager der größten Regierungspartei CDU hatte es zunächst Bedenken gegeben. Der Ausbau der Windkraft soll künftig durch regionale Flächenvorgaben gesteuert werden.

Deutschland baut schnell wie kaum ein anderes europäisches Land Windkraft zu.