Energieeffizienz: EnEfG passiert Bundestag

vom 22.09.2023

Der Bundestag hat mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP den Gesetzentwurf „zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes“ (EnEfG) verabschiedet.

Ziel des Gesetzes ist es, Effizienzziele für den Primär- und Endenergieverbrauch festzulegen. Damit soll nicht zuletzt auch der kommenden EU-Effizienzrichtlinie Rechnung getragen werden. Das EnEfG legt zudem sowohl eine allgemeine Energieeinsparverpflichtung für Deutschland insgesamt als auch spezifische Energieeinsparverpflichtungen für die öffentlichen Stellen fest.

Neben einer Erfassung der Energieverbräuche solle auch die Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen durch eine digitale Datenerfassung ermöglicht werden. Den Ländern werde aufgegeben, ihrerseits Energieeinsparverpflichtungen gegenüber den Kommunen zu erlassen. Konkret werden Bund und Länder verpflichtet, Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis 2030 jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 50 Terrawattstunden erbringen.

Für den Bereich der Industrieanlagen konstatierte die Bundesregierung im Vorfeld, dass bisher nur ein gewisser Anteil des wirtschaftlich realisierbaren Energieeinsparpotenzials umgesetzt worden sei. Durch Instrumente wie Förderprogramme oder die Kopplung des Vorhandenseins von Energiemanagementsystemen an Steuererleichterungen und Abgabenbefreiungen sei lediglich auf freiwilliger Ebene versucht worden, Anreize zur Energieeffizienz zu schaffen.

Dies führe in der Regel dazu, dass nur solche Maßnahmen umgesetzt würden, die kurz- und mittelfristig wirtschaftlich sind. Das Kohlendioxid-Preissignal durch den Emissionshandel reiche bei vielen Unternehmen allein nicht aus, die bestehenden Effizienzpotenziale zu realisieren. Der Gesetzentwurf sieht eine Pflicht für Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 15 Gigawattstunden vor, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und konkrete Pläne zur Umsetzung von wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen.

Der Gesetzentwurf sollte eigentlich bereits am letzten Tag vor der traditionellen parlamentarischen Sommerpause (dem 07. Juli 2023) verabschiedet werden. Allerdings hatte die Regierungskoalition nicht beachtet, auf die Beschlussfähigkeit des Bundestages zu achten. Das nutzte die AfD aus und forderte die Feststellung der Beschlussfähigkeit. Die Bundestagspräsidentin ordnete daraufhin einen sogenannten Hammelsprung an, der in der Tat lediglich 241 anwesende Abgeordnete feststellte – für die Beschlussfähigkeit wären aber 369 Abgeordnete erforderlich gewesen.

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