Über die Höhe der Eigenkapitalverzinsung der Netzbetreiber muss erneut der Bundesgerichtshof entscheiden. Die Bundesnetzagentur hat Rechtsbeschwerde gegen die Beschlüsse des Oberlandesgerichtes Düsseldorf eingelegt.
Rund 900 Netzbetreiber hatten beim OLG Düsseldorf Beschwerde gegen die Festlegung der Zinshöhe durch die BNetzA eingelegt. Diese hatte die Zinserträge auf 5,07 Prozent (-1,84) für Neuanlagen und 3,51 Prozent (-1,61) für Altanlagen festgelegt. Jeder Prozentpunkt bei den Zinsen steht über die Dauer der Regulierungsperiode für etwa eine Milliarde Euro.
Das OLG Düsseldorf hatte zwar keine Einwände gegen den methodischen Ansatz der BNetzA, allerdings kritisierten die Richter, dass die BNetzA keine weitere Absicherung über eine ergänzende Plausibilisierung herangezogen hatte.
Schon in der dritten Regulierungsperiode hatte sich das OLG Düsseldorf gegen die BNetzA-Festlegung positioniert. Im Beschwerdeverfahren hatte der BGH das Urteil wieder kassiert.