Der Bundesrat hat in seiner ersten Plenarsitzung nach der Sommerpause der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zugestimmt. Ein Antrag Bayerns, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand keine Mehrheit. Damit können die Änderungen wie geplant Anfang 2024 in Kraft treten. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits in der ersten Septemberwoche verabschiedet.
Das Gesetz soll einen wesentlichen Beitrag für mehr Klimaschutz in Gebäuden leisten. Es wird zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten greifen.
Auch im Bundesrat spielte der Gesetzgebungsprozess eine Rolle. So bezeichnete der brandenburgische Infrastrukturminister Guido Beermann das gesamte Verfahren als Tiefpunkt für die Demokratie.
Für Bestandsbauten soll eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein. Diese wird im Wärmeplanungsgesetz manifest, zu dessen Entwurf der Bundesrat umfassend Stellung nahm. Mehrere Länder dringen hier unter anderem auf eine Verlängerung der Fristen für die Wärmepläne.