Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für die Wärmeplanung vorgelegt. Er ergänzt das kürzlich novellierte Gebäudeenergiegesetz und soll die Weichen für möglichst klimaverträgliches Heizen in Deutschland stellen.
Im Kern sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Kommunen Wärmepläne erarbeiten. Diese sollen unter anderem festlegen, welche Gebiete etwa eine Fernwärme-Anbindung erhalten sollen, wo Biomasse für objektnahe Wärmeerzeugung bereitsteht oder wo ein Wasserstoffnetz entstehen soll. Großstädte müssen den Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026, alle anderen Kommunen bis zum 30. Juni 2028 vorlegen. Kleine Gemeinden können nach Maßgabe der Bundesländer in einem vereinfachten Verfahren die Pflicht erfüllen.
In der Sitzung zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs kritisierte stellvertretend für die Unionsparteien der bayerische Abgeordnete Michael Kießling, dass die Ampelkoalition mit dem Entwurf den zweiten vor dem ersten Schritt mache. Dies sei ein grundsätzlicher Konstruktionsfehler und schaffe kein Vertrauen. Die Fristen zur Vorlage einer Wärmeplanung seien außerdem zu knapp bemessen.
Verteidigend fungierte Daniel Föst von der FDP, indem er die Wärmeplanung als „extrem wichtig“ bezeichnete. Der Gesetzentwurf sei gut, aber noch nicht perfekt. Als FDP-Mantra folgte mit Blick auf Biomasse der Verweis auf die Notwendigkeit von mehr Technologieoffenheit.
Bundesbauministerin Klara Geywitz dagegen lobte das Wärmeplanungsgesetz als zentralen Baustein bei der Umstellung der Wärmeversorgung und damit einem schrittweisen Abschied von fossilen Energien.
Kritik gab es von den einschlägigen Verbänden vor allem hinsichtlich der Berücksichtigung von Biomasse. So begrüßt zwar der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) stellvertretend für ähnliche Stimmen, dass der Gesetzentwurf noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll. Allerdings müsse die Dekarbonisierung des Wärmesektors zügig vorangehen und es dürfe keine erneuerbare Quelle ausgeklammert werden. Die Forderung des BEE ist deshalb klar: Streichung des Biomassedeckels!
Auch in der Expertenanhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen mahnten die elf Fachleute ziemlich einmütig eine enge Verzahnung mit dem Gebäudeenergiegesetz, mehr finanzielle Mittel und weniger Bürokratie an. Sie forderten darüber hinaus eine Reihe von Ergänzungen: So sollten etwa die Fristen zur Erstellung der Wärmepläne jeweils bis zum Jahresende 2026 beziehungsweise 2028 verlängert werden. Es dürfe zudem kein „Bürokratiemonster“ geschaffen werden, das alle Gebäude mitsamt Heiztechnik und Verbräuchen in einem einzigen Bestandskataster erfasse. Der Fokus auf Wasserstoff wurde kritisch gesehen. Darüber hinaus gab es auch Forderungen, die mehr Tempo bei der Umsetzung anmahnten.
Vollkommen gegen den Gesetzesentwurf an sich positioniert sich die Alternative für Deutschland (AfD). Deren Bundestagsfraktion fordert von der Bundesregierung einen Stopp des Gesetzesvorhabens. Die AfD-Abgeordneten sehen eine „sichere, lückenlose und bezahlbare Energieversorgung“ als nicht gewährleistet an. Dazu sei die Wiederinbetriebnahme von Atomkraftwerken sowie eine Belieferung durch Pipeline-Gas, inklusive der Nord-Stream-Pipeline, nötig.
Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie befasste sich in dieser Woche erstmals mit dem Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen. Dabei handelt es sich unter anderem um die bei der Verabschiedung der GEG-Novelle in Eckpunkten skizzierte spezielle Förderung für den Heizungstausch.
Die Förderung sieht hier eine Grundförderung von 30 Prozent, einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent (für die betreffende Immobilie selbstnutzende Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen) sowie einen Klima-Bonus von 20 Prozent für den Austausch von Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind, sowie allen Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen vor. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch werden auf 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus angepasst. Zusätzlich erhältlich sein soll für die Einkommensgruppe bis 90.000 Euro ein Ergänzungskredit. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro mit und bei 30.000 Euro ohne individuellen Sanierungsfahrplan.
Die neuen Förderbedingungen der BEG werden am 1. Januar 2024 in Kraft treten.