Strompreis: Unternehmen werden entlastet

vom 10.11.2023

Die Bundesregierung hat sich nach monatelangen Diskussionen am gestrigen Abend auf ein Strompreispaket geeinigt. Ziel ist es, die deutsche Wirtschaft für die nächsten fünf Jahre von hohen Energiekosten zu entlasten. Insgesamt geht es dabei um einen Umfang von insgesamt 28 Milliarden Euro.

Das Maßnahmenpaket beruht auf einer Absprache zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundeswirtschafts- und -klimaschutzminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner. Laut dem Bundeskanzler entlaste der Bund „das produzierende Gewerbe massiv bei den Stromkosten“. Die Bundesregierung senke die Stromsteuer „radikal, stabilisiere[…] die Netzentgelte und setze[…] die Strompreiskompensation fort, damit die Unternehmen mit den aktuellen Strompreisen besser zurechtkommen können.“ 

Der Forderung nach einem eigenen Industriestrompreis wurde von der Bundesregierung dabei nicht entsprochen, gleichwohl der Vorschlag ursprünglich vom Bundeswirtschaftsminister stammte. 

Stattdessen geht die Bundesregierung den Weg über gezielte Steuerminderungen: So soll die Stromsteuer für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf das europäische Mindestmaß von 0,05 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden. 

Für 350 sehr energieintensive Konzerne, die besonders im internationalen Wettbewerb stehen, sollen zudem die bestehenden Beihilfen zur Strompreiskompensation für fünf Jahre verlängert werden. Die Kompensationssumme wird zudem erhöht: Für die 90 stromintensivsten Unternehmen fällt die Entlastung höher aus.

Die Partner legten Wert darauf zu betonen, dass man trotz der besprochenen Entlastungen auch im kommenden Jahr die Schuldenbremse einhalten werde. Das wird dem Vernehmen nach dadurch möglich, dass es im Bundeshaushalt noch Spielraum im Umfang von zehn Milliarden Euro gegeben habe. 

Das ist jedoch nur bei oberflächlicher Betrachtung korrekt. Denn ein größerer Teil der nun beschlossenen Entlastungen wird aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert. Dieser größtenteils aus neuen Schulden gespeiste Nebenhaushalt wird nicht bei der Berechnung der Schuldenbremse berücksichtigt.