Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen hat der Bundestag einen Gesetzentwurf „zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben“ verabschiedet. Die Anpassung des EnWG war nötig geworden, nachdem die EU-Kommission Deutschland wegen Vertragsverletzung in vier Punkten verklagt und vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Recht bekommen hatte.
Im Kern ging es um die nicht hinreichende Umsetzung der Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt-Richtlinien des Dritten Energiebinnenmarktpakets. Diese behandeln unter anderem die Rolle der Regulierungsbehörden, die nach Ansicht der EU-Kommission unabhängig agieren können müssen. In Bezug auf die Bundesnetzagentur habe das teilweise nicht zugetroffen.
Das nun beschlossene Gesetz setzt die EuGH-Entscheidung in nationales Recht um. Es hebt die Verordnungsermächtigung des Paragrafen 24 EnWG ebenso auf wie jene des Paragrafen 21a EnWG. An ihre Stelle treten nun Festlegungskompetenzen der nationalen Regulierungsbehörde, sprich der BNetzA.
Die Opposition nutzte die Debatte für eine Abrechnung mit der Energiepolitik der Bundesregierung. So nannte Mark Helfrich von der CDU/CSU-Fraktion die vorgelegte EnWG-Novelle „den reinsten Gemischtwarenladen“, der ein Spiegelbild der Ampelkoalition sei. Der Gesetzentwurf mache die BNetzA zu einer „Superbehörde“ mit mehr Verantwortung, mehr Kompetenzen, aber ohne Checks und Balances.
Der Abgeordnete Karsten Hilse von der AfD-Fraktion warf der Bundesregierung und hierbei vor allem den Grünen vor, gelogen zu haben, als man sagte, Deutschland habe kein Stromproblem, um kurz darauf die letzten deutschen Atomkraftwerke abzuschalten. Jetzt fehle die gesicherte AKW-Leistung, weshalb Deutschland „zu Höchstpreisen“ Strom importieren müsse. Die Energiewende nannte Hilse sogar „Irrsinn“, begründet „mit der Lüge des menschengemachten Klimawandels“.
Für die Regierungsfraktionen verwies der FDP-Abgeordnete Konrad Stockmeier darauf, dass die Gesetzesnovelle nötig geworden sei, weil unionsgeführte Bundesregierungen nicht in der Lage waren, europäisches Recht sauber in deutsches Recht zu übertragen, um damit das Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.