Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung kurz vor Jahresende eine schwere Aufgabe gestellt. Denn durch die nun wegfallenden Kreditermächtigungen klafft in den Haushaltsplanungen für die kommenden Jahre ein immer größer werdendes Loch.
Von den nun eventuell nötig werdenden Kürzungen wird wohl auch der Klimaschutz kaum verschont bleiben. Denn im Zentrum aller Diskussionen steht letztlich der Klima- und Transformationsfonds (KTF), ein sogenanntes Sondervermögen des Bundes. Bis 2027 waren im KTF eigentlich Programmausgaben von mindestens 211,8 Milliarden Euro geplant. Nach dem Urteil der Verfassungsrichter dürfen nun fest eingeplante Kredite von 60 Milliarden Euro nicht im Rahmen des KTF verwendet werden.
Immerhin: Wie der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, auf der Plattform X schrieb, seien „noch genug Gelder im Klima- und Transformationsfonds, so dass das Verbot durch das Bundesverfassungsgericht nicht unmittelbar zu Problemen führen wird“.
Und auch die Bundesregierung stellte klar, dass man auf jeden Fall die im kommenden Jahr vorgesehenen Fördermittel für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen zahlen wolle. Wie Bundesbauministerin Klara Geywitz betonte, seien auch die Förderprogramme für klimafreundlichen Neubau und die Wohneigentumsförderung für Familien nicht betroffen.
Wie die Grünen-Fraktionsvorsitzenden Britta Haßelmann und Katharina Dröge betonten, seien die über den KTF budgetierten Programme „extrem wichtig für Klimaschutz, die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und eine zukunftsfähige Wirtschaftspolitik“. So befürchtet denn auch die Umweltorganisation Greenpeace einen herben Rückschlag für den Klimaschutz. Nun räche sich, dass die Ampel den klimaneutralen Umbau der Wirtschaft von Anfang an mit finanzpolitischen Taschenspielertricks bezahlen wollte.
Insgesamt sind die langfristigen Folgen des Urteils noch nicht gänzlich klar. Es könnte sich aber grundlegend auf die Haushaltspolitik von Bund und Ländern auswirken. Letztlich geht es um den Umgang mit schuldenfinanzierten Sondervermögen generell. Laut Unionsfraktionschef Friedrich Merz sei das Urteil „das Ende aller Schattenhaushalte, jedenfalls derer, die schuldenfinanziert sind“.
Der Bund unterhält aktuell insgesamt 29 Sondervermögen mit Verschuldungsmöglichkeiten in Höhe mehrerer Hundert Milliarden Euro.