Die Bundesregierung hat momentan keinen Lauf vor Gericht: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied in einem Urteil zugunsten der Kläger Deutsche Umwelthilfe und BUND; danach muss nun der Bund zusätzliche Sofortmaßnahmen beschließen, um die THG-Emissionen der Sektoren Verkehr und Gebäude zu reduzieren. Das Urteil erlaubt explizit eine Revision, die die Bundesregierung aktuell prüft.
Die beiden klagenden Umweltverbände hatten das Urteil angestrebt, weil sie der Ansicht sind, dass die zuständigen Bundesministerien nicht ausreichend gehandelt haben, als sie die gemäß Bundesklimagesetz zulässige Menge von Treibhausgasen überschritten. Konkret geht es dabei um die Vorgabe in Paragraf 8, wonach das zuständige Ministerium in einem solchen Fall mit einem Sofortprogramm gegensteuern muss.
In einer Pressemitteilung fordert die Deutsche Umwelthilfe als erste Reaktion auf das Urteil von der Bundesregierung, „umgehend Notfallmaßnahmen wie ein Tempolimit, den Abbau der 65 Milliarden schweren klimaschädlichen Subventionen und eine Sanierungsoffensive etwa für Schulen und Kindergärten zu beschließen“.
Vom Bundeswirtschafts- und -klimaschutzministerium heißt es, dass die Bundesregierung eine ambitionierte Klimaschutzpolitik verfolge. „Mit den im Klimaschutzprogramm 2023 enthaltenen Maßnahmen kann die Bundesregierung bis zu 80 Prozent der bestehenden Klimaschutzlücke bis zum Jahr 2030 schließen.“ Man arbeite nun daran, die verbleibende Lücke zu schließen.