Die deutschen Hohehitsgewässer in Nord- und Ostsee werden immer wichtiger für das deutsche Energienetz. Aktuell drehen sich hier 1.563 Windenergieanlagen mit einer kumulierten Leistung von 8.385 Megawatt. Das entspricht immerhin acht bis neun großen Kraftwerken. Und der Ausbau schreitet voran: Im vergangenen Jahr gingen 27 Anlagen mit einer Leistung von 257 Megawatt erstmals ans Stromnetz, 74 neue Fundamente wuren zudem errichtet.
Trotz dieser guten Zahlen wird der Ausbau der Windenergie nun aber durch eine Hürde ausgebremst. Denn selbst die installierte Windenergieleistung lässt sich aktuell nicht komplett nutzen. Grund dafür: fehlende Netzkapazitäten an Land. So wurden im vergangenen Jahr auf See erzeugte 23,5 Terawattstunden in die Netze eingespeist und damit 4,9 Prozent weniger als im Vorjahr.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie geht von Verzögerungen von bis zu zwei Jahren bei Anschlussleitungen für geplante Windparks aus. Und dieser Zeitraum könnte sich verlängern, denn der Bund will bis 2030 mindestens 30 Gigawatt jährlich durch Offshore-Windparks bereitstellen, bis 2045 sollen es sogar mindestens 70 Gigawatt werden.
Aus einem aktuellen Bericht der Deutschen Windguard geht hervor, dass das Ziel für 2030 erreicht werden könne, wenn man Projekte einbeziehe, die zum Jahreswechsel in Betrieb, Bau und Vorbereitung waren. Dafür müsste es aber zu einer erheblichen Beschleunigung kommen: Bis 2030 müssten Anlagen mit einer Kapazität von durchschnittlich 3,1 Gigawatt im Jahr in Betrieb gehen. Um die Ausbauziele für 2035 und 2040 zu schaffen, müssten zudem weitere Flächen für Windkraft ausgewiesen werden.
Generell warnt die Branche vor einer Vielzahl von Engpässen. Dem Energieanlagenbau-Verband VDMA Power Systems zufolge steige der Personalbedarf für den Bau und die Wartung der Anlagen, aber auch bei Häfen, Schiffen und Fertigung. Der Windindustrie- und Wasserstoffverband WAB sieht einen Bedarf von zusätzlich 200 Hektar an Hafenflächen. Der Bau oder Ausbau von Häfen müsste zudem wie andere für die Energiewende nötige Projekte gesetzlich als von überragendem öffentlichem Interesse ausgewiesen werden.