Die vier Übertragungsnetzbetreiber verlangen von der Bundesregierung mehr Geld. In einem Brief an das Bundeswirtschaftsministerium ist dem Vernehmen nach von zusätzlich 7,8 Milliarden Euro die Rede. Danach bestehe eine „sehr dringende Notwendigkeit zur Anpassung von Abschlagszahlungen“ für die Monate Februar und März. Andernfalls drohe den Unternehmen „fehlende Liquidität“ ab Juli.
Das „Handelsblatt“ zitiert aus dem Brief: Man sehe „dringenden Gesprächsbedarf, um Lösungen zu diskutieren“. Es müsse sichergestellt werden, dass keine erheblichen Auswirkungen auf die Finanzierung und Umsetzung des dringend benötigten Netzausbaus erfolgten.
Konkret geht es um einen Finanzierungsbedarf nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Trotz der seit 2022 die Einnahmen aus der EEG-Umlage kompensierenden monatlichen Abschlagszahlungen aus dem Bundeshaushalt hätten sich auf dem EEG-Konto Fehlbeträge entwickelt. Wegen eines sinkenden Preisniveaus im Stromgroßhandel wachse die Differenz zwischen den Einnahmen aus dem Verkauf des EEG-Stroms und den Auszahlungen der EEG-Vergütungen an die Anlagenbetreiber.
Bei dem jetzt nötig werdenden Betrag geht es einerseits um einen Restanspruch aus den Jahren 2022 und 2023 in Höhe von 3,4 Milliarden Euro. Den restlichen Betrag in Höhe von 4,4 Milliarden Euro würden die Netzbetreiber mit aktualisierten Berechnungen begründen.