Als wichtiges Netzwerkelement agieren innerhalb der ASEW mehr als zwei Dutzend thematische Arbeitskreise. Diese befassen sich regelmäßig auch mit Themen, die das gesamte Netzwerk betreffen.
Diesmal im Fokus: der Arbeitskreis Wohnungswirtschaft.
§14a EnWG beschäftigt auch den Vertrieb Richtung Wohnungswirtschaft. Noch gibt es viele Unklarheiten bzw. Herausforderungen bei Wärmepumpen und den entsprechenden Tarifen. Reduzierte Netzentgelte könnten teilweise gar nicht „umgesetzt“ werden.
Mehrjahresverträge stellen eine Herausforderung dar, da diese aktuell zu „hohen“ Preisen geschlossen wurden. Erste Kunden unterziehen Vertragslaufzeiten (3 Jahre) einer rechtlichen Prüfung. Die Frage steht dabei im Raum, ob es sich hier um faire Verbraucherverträge handelt. Teilweise werden keine Vertragslaufzeiten über 24 Monate mehr angeboten und auch automatische Verlängerungen sind ausgesetzt. Die Konsequenz daraus: Verträge laufen schneller aus, Kunden fallen dann in die Grundversorgung.
Provisionszahlungen für Hausverwaltungen bei Vertragsabschluss? Dazu lag eine konkrete Anfrage vor. Tenor der Runde: Ein deutliches Nein. Das würde die Verträge letztlich auch teurer machen, Stichwort zweite Miete. Andere „Direktvertriebsmodelle“ über Dienstleister werden aber durchaus verfolgt.
Rund um das novellierte GEG und die kommunale Wärmeplanung gibt es ebenfalls Herausforderungen in allen Bereichen. Eine Frage hierbei: Was passiert mit BHKW-/Contractinganlagen? Wer trägt hier die Kosten? Hinzu kommen hohe sich abzeichnende Investitionskosten: „1 Meter Fernwärme kostet 5.000 Euro“. Die Kosten der Transformation auf 10-Jahres-Sicht überschreiten teilweise eine Milliarde Euro.
Absichtserklärungen für Fernwärmeanschluss mit Großkunden: Hier zeigt sich positiv, dass der Fernwärmeausbau bzw. -bedarf gerade zu interessanten Kontakten zu Konkurrenzunternehmen führt.
Bei Fragen zu den behandelten Themen oder dem Arbeitskreis wenden Sie sich gerne an Christoph Landeck.