Die EU-Institutionen haben sich auf neue Obergrenzen für Feinstaub und andere Schadstoffe geeinigt. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Mitgliedsstaaten verständigten sich unter anderem auf neue Obergrenzen für Feinstaub, Stickstoffdioxid (NO2) und Schwefeldioxid (SO2). So soll letztlich sichergestellt werden, dass die Luftverschmutzung die Gesundheit nicht schädigt.
Die Einigung muss nun auch noch offiziell von den EU-Mitgliedern und vom EU-Parlament gebilligt werden. Bürger sollen künftig Anspruch auf Entschädigung bekommen, wenn sie wegen nicht eingehaltener Grenzwerte krank werden. Für bestimmte Feinstaubpartikel sowie Schwefeldioxid sollen die Grenzwerte halbiert werden. Beide Schadstoffe hätten einen besonders großen Einfluss auf die Gesundheit.
Die neuen Regeln sollen die Weichen stellen für den Kommissions-Aktionsplan „Null Schadstoffe“ in Luft, Wasser und Boden. Dieser stammt bereits aus dem Jahr 2021. Schlechte Luft bleibt nach Einschätzung der EU-Umweltagentur EEA das größte von Umweltbedingungen ausgehende Gesundheitsrisiko. Nach jüngsten Zahlen gab es im Jahr 2021 rund 253.000 Todesfälle in der EU, die im Zusammenhang mit Feinstaubwerten über den empfohlenen Grenzen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) standen.