Wasserstoff-Kernnetz: Einigung zu Finanzierung

vom 12.04.2024

Nachdem sich die Bundestagsfraktionen der Ampelkoalition vor gut zwei Wochen auf die Finanzstruktur für das Wasserstoff-Kernnetz verständigt haben, hat nun auch der Bundestag diesen Rahmen verabschiedet. Zuvor hatte die Union eine Debatte über die Zukunft der Verteilnetze angefacht. Laut dem CDU-Energiepolitiker Andreas Jung gebe es dazu nichts Konkretes. „Es wird nicht festgelegt, wann das kommen soll, wie das kommen soll und wie das finanziert werden soll“. 

Mit dem Entscheid des Bundestages kann der Aufbau des anvisierten, knapp 10.000 Kilometer langen Pipelinenetzes für den Transport von Wasserstoff ab dem kommenden Jahr starten.

Das Grundgerüst des Netzes soll von privaten Unternehmen gebaut werden. Die Kosten von knapp 20 Milliarden Euro werden über Entgelte finanziert, die die Nutzer zahlen müssen. Zunächst wird aber der Steuerzahler die nötigen Investitionen vorfinanzieren. Dieser finanzielle Rahmen soll mit der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes abgesteckt werden.

Die Beschlüsse der Fraktionen sollen noch diese Woche in den zuständigen Bundestags-Gremien beschlossen werden. Eine wesentliche Änderung am ursprünglichen Entwurf nahmen die Ampel-Fraktionen noch vor: Die Frist für finanzierbare Projekte wird um fünf Jahre auf 2037 verlängert.

Die so gewonnene Zeitspanne soll sicherstellen, „dass der Netzhochlauf besser an die Nachfrage angepasst werden kann“. Bei der Aufstellung der Netzentwicklungspläne sollen zudem auch die Verteilnetzbetreiber beteiligt werden, auch würden lokale Transformationspläne berücksichtigt.

Durch einen Amortisationsmechanismus sollen die vom Steuerzahler vorfinanzierten Anfangskosten bis Ende 2055 zeitlich versetzt über die Netzentgelte an den Bund zurückfließen. Das für die Abwicklung nötige Amortisationskonto wird, ähnlich wie das EEG-Konto über die Übertragungsnetzbetreiber, über die Trading Hub Europe (THE) organisiert.

Das Wasserstoffkernnetz nimmt Reservierungen entgegen.