Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich aktuell mit der Frage, ob und wann ein Unternehmen mit dem Begriff der „Klimaneutralität“ werben darf. Hintergrund ist eine Klage der Frankfurter Wettbewerbszentrale gegen den Süßwarenhersteller Katjes. Selbiger hatte in einem Lebensmittel-Fachblatt damit geworben, alle seine Produkte würden klimaneutral produziert.
Die Klägerin sieht darin eine unwahre Aussage: Denn der Herstellungsprozess selbst ist nicht emissionsfrei. Katjes unterstützt zum Ausgleich der anfallenden Emissionen bestimmte Klimaschutzprojekte. Die Werbung sei daher irreführend. Dem Verbraucher würden wichtige Informationen, etwa über die Art und Weise, wie die Klimaneutralität hergestellt wird, vorenthalten.
Nach der Eröffnung der Verhandlung sieht die Wettbewerbszentrale ihre Position in dem Rechtsstreit gestärkt. Geschäftsführer Reiner Münker erklärte, er gehe nach der vorläufigen Einschätzung des Senats davon aus, dass dieser an den bisherigen strengen Anforderungen für Umwelt- und Klimaaussagen in der Werbung festhalten wolle.
Der Vorsitzende Richter hatte zu Beginn der Verhandlung betont, dass für umweltbezogene Werbung strengere Regeln gelten. Wann in dem Verfahren ein Urteil verkündet wird, ist noch unklar.
Derzeit bemüht sich auch die EU um eine Klarstellung. Das EU-Parlament verabschiedete erst im Januar einen Beschluss, dass vage Aussagen zur Umweltverträglichkeit von Produkten verboten werden sollen, wenn es dafür keinen Nachweis gibt. Zudem beschließen die Mitgliedsstaaten aktuell über eine Green-Claims-Richtlinie.