BVG: Einspruch gegen LNG-Terminal abgewiesen

vom 25.04.2024

Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Naturschutzbund Deutschland (Nabu) gegen das Rügener LNG-Terminal abgewiesen. 
 
Nach Auffassung der mit der Klage betrauten BVG-Richter hat die Genehmigung für die Anbindungsleitung des umstrittenen LNG-Terminals Bestand. Der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei rechtens, weil es der Bewältigung einer Gasversorgungskrise diene. Schon die Eilanträge für einen Baustopp waren 2023 gescheitert.

Wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine und der Zerstörung der Nord-Stream-Pipelines hatte die Bundesregierung nach Alternativen zu russischem Gas gesucht und die eigene Importinfrastruktur für LNG ausgebaut. Das LNG-Beschleunigungsgesetz erlaubt es seitdem, auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu verzichten.

Nach Überzeugung der Richter trage die beschleunigte Zulassung des ersten Seeabschnitts der Leitung dazu bei, die fortbestehende Gaskrise zu bewältigen. „Die Alarmstufe des Notfallplans Gas galt im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses und gilt weiterhin.“ 

Mit der rund 50 Kilometer langen, bereits fertiggestellten Pipeline sollen zwei schwimmende LNG-Terminals an das Gasfernleitungsnetz in Lubmin angebunden werden. Ein erstes Terminal-Schiff liegt seit Ende Februar im Hafen von Mukran.

Die Entscheidung dürfte indes nicht die letzte bleiben: Die Gemeinde Binz, die unweit des Terminals liegt, hatte ebenfalls angekündigt, gegen die Genehmigung des Regelbetriebs vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen und einen Eilantrag einzureichen. Auch die DUH erwägt wohl einen solchen Schritt. 

Die Importe über deutsche LNG-Terminals sind auf einem Allzeithoch.