Der steigende Meeresspiegel bedroht vor allem die Inselstaaten weltweit. Der Grund: Der von den CO2-Emissionen aus menschlichen Aktivitäten angetriebene Klimawandel. Die betroffenen Staaten beklagen das lautstark, vor allem die Verantwortung der Industriestaaten hierfür. Vom Internationalen Seegerichtshof aus Hamburg erhalten sie nun starke Argumente.
Der Internationale Seegerichtshof (ISGH) arbeitet auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen als selbständige Organisation im UN-System.
In einem Gutachten konstatierten die Richter, dass die menschengemachten THG-Emissionen zur Erd- und Meereserwärmung beiträgt. Laut dem ISGH stellt dies demzufolge eine Verschmutzung der Meeresumwelt im Sinne des Seerechtsübereinkommens dar. Das verpflichtet die 170 Unterzeichnerstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Meere vor dem Klimawandel zu bewahren.
Laut dem ISGH-Gutachten leite sich aus dem Übereinkommen die Pflicht ab, die ursprünglichen Zustände maritimer Lebensräume und Ökosysteme durch bereits erfolgte Schädigungen wiederherzustellen. Entwicklungsländer müssten finanziell und technologisch unterstützt werden.
Auch Verträge wie das Pariser Klimaschutzabkommen entbänden die Staaten nicht von dieser Verpflichtung. Zwar ist das Gutachten nicht bindend, es dürfte aber wegweisend für künftige Entscheidungen in Klimafragen sein.